Nikolaus und Knecht Ruprecht unterwegs in Düns
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Brauchtum

Den Nikolaus möglichst nicht hereinbitten

„Von drauß’ vom Walde komm ich her…und ich bleib auch draußen, bittesehr!“ könnte man Theodor Storms berühmtes Gedicht heuer abwandeln, was die Besuche des Nikolaus unter Lockdown-Bedingungen anbelangt. Die Katholische Kirche Vorarlberg hat Empfehlungen ausgearbeitet und bittet darum, trotz rechtlicher Erlaubnis lieber draußen zu bleiben.

„Der Nikolaus muss neuerdings theoretisch nicht vor der Türe bleiben“, so Veronika Fehle von der Diözese Feldkirch, „aber der Coronavirus-Stab der Katholischen Kirche Vorarlberg empfiehlt weiterhin, dass Nikolausbesuche möglichst an der Haustüre stattfinden sollen.“

Trotzdem lieber draußen bleiben

Bis Ende vergangener Woche war die Katholische Kirche Vorarlberg davon ausgegangen, dass Nikolausbesuche heuer erneut nur im Freien stattfinden können und hatte entsprechende Regeln veröffentlicht. Doch dann hat das Gesundheitsministerium am Freitag überraschend die Meinung vertreten, dass Nikolausbesuche trotz Lockdown nicht nur vor der Türe, sondern auch im Haus stattfinden können. Die Katholische Kirche möchte dennoch lieber vorsichtig bleiben und empfiehlt daher allen Mitwirkenden und Gastgebern, sich weiter lieber nur vor der Haustüre zu treffen.

Möglichst nur im Freien

„Viele Pfarren haben bereits viel Energie und Engagement in den Besuch des Hl. Nikolaus investiert“, schreibt die Junge Kirche Vorarlberg und dankt allen, die sich dafür einsetzen. Viele Familien und vor allem Kinder freuen sich sehr auf den Besuch des großzügigen Heiligen und seines Gehilfen.

Die „Junge Kirche“ hat deshalb einige Empfehlungen für den Nikolausbesuch und rät: „Der Nikolaus soll wegen der Ausgangssperre nur im Freien vor der Haus- oder Wohnungstür oder im Garten unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen empfangen werden, möglichst nicht in geschlossenen Räumen.“

Nikolaus und Knecht Ruprecht ziehen in Düns von Haus zu Haus
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Auch für Nikolaus und Knecht Ruprecht gilt heuer wieder 3-G. Aber die beiden finden immer zu den Kindern.

Pfarren erarbeiten eigene Lösungen

Die Katholische Jugend und Jungschar fasst auf ihrer Webseite alle wichtigen Sicherheitsvorkehrungen zusammen, wie z.B. den Abstand von zwei Metern, was bei der Übergabe des Nikolaussäckle zu beachten ist oder wie es mit dem gemeinsamen Singen aussieht.

Aber auch die zahlreichen Pfarren waren fleißig und haben zum Teil eigene Lösungen für den Nikolausabend gesucht. Der Nikolaus in Dornbirn-Rohrbach schreibt den Kindern beispielsweise einen persönlichen Brief, andere haben Videos oder Anleitungen für einen gelungenen Nikolausabend – ohne Nikolaus. Die Diözese empfiehlt: „Informieren Sie sich bitte in Ihrer Pfarre, wie der diesjährige Nikolausbesuch geregelt ist.“

Sankt Nikolaus im Homeoffice

Die Junge Kirche hat auch ein Video gedreht, das den guten Mann in den Vorbereitungen im Homeoffice zeigt und schreibt: „Die Vorbereitungen gestalten sich heuer ein wenig anders, als sonst. Aber ein Vollprofi wie der einstige Bischof von Myra hat alles im Griff…“

Für alle, die den Nikolaus nicht persönlich empfangen können, gibt es auch eine virtuelle Botschaft, die man zuhause abspielen kann. Außerdem haben sie Zehn Ideen für den Nikolausbesuch, damit man den Heiligen auch mal anders feiern kann.

Polizist und Nikolausdarsteller Mario Bitschnau.
Privat
Ins Haus kommen soll der Nikolaus nicht, aber zu Besuch kommen darf er natürlich. Nur den Stab halten sollen die Kinder lieber nicht.

3-G-Regel wie am Arbeitsplatz

Die Diözese verweist auf die „69. (überarbeitete) Corona-Info für alle kirchlichen Mitarbeiter/innen“ und betont: „Es gilt die 3-G-Regel, begründet mit der analogen Vorgabe bei liturgischen Diensten bzw. 3-G am Arbeitsplatz. Nachweise müssen geprüft werden. Diese Regelung ist auch auf die Gehilfen und Chauffeure anzuwenden.“ Die Organisatoren werden angewiesen, vorab mit allen Beteiligten zu klären, ob sie unter diesen Bedingungen mitmachen – ansonsten sei die Darstellung nicht möglich.

Zwei Meter Abstand und FFP2

Beim Besuch des gütigen Bischofs muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. So lässt sich natürlich kein Nikolaussäckle übergeben, selbst der mächtige Knecht Ruprecht hat keine so langen Arme! Also müssen er und der Nikolaus eine FFP2-Maske vor ihren Bart ziehen, wenn sie den Mindestabstand unterschreiten.

Nur ein Haushalt und gesungen wird nicht

Für die Familien, die den Nikolaus empfangen möchten, gelten auch Regeln: Sie sollen bitte für sich bleiben und keine anderen Haushalte oder Verwandte zu dem Besuch einladen. Und sie sollen auch nicht gemeinsam singen! Der Nikolaus freut sich auch über ein einzeln vorgetragenes Gedicht.

Kurzfristige Änderungen

Natürlich können sich auch diese Regeln noch kurzfristig ändern – je nach Lage. Aber in der Diözese ist man zuversichtlich: „Wie der Besuch genau aussieht, lässt sich aufgrund der sich ständig wechselnden Empfehlungen der Regierung noch nicht sagen. Aber keine Sorge, der Nikolaus findet immer einen Weg!“

Empfehlungen zum Nikolausbesuch:

  • Der Nikolaus soll möglichst nur im Freien empfangen werden, nicht in geschlossenen Räumen.
  • Wir raten davon ab, dass der Nikolaus durch die Straßen spaziert und den Kindern zuwinkt, um Menschen-Ansammlungen zu vermeiden.
  • Der Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Beteiligten ist einzuhalten.
  • Wenn der Mindestabstand unterschritten wird, unbedingt FFP2-Masken tragen oder die Geschenke werden von den Eltern an die Kinder übergeben.
  • Den Nikolaus nur in einen geschlossenen Haushalt einladen; keine anderen Haushalte und Verwandte dazu einladen.
  • Gemeinsamer Gesang soll nicht stattfinden.
  • Hygieneregeln beachten (Handschuhe, Desinfektionsmittel, wenig berühren).
  • Bei Krankheitssymptomen von Kindern, Elternteilen oder Darstellenden muss der Nikolausbesuch abgesagt werden.
  • Das eigene Gewand verwenden! Es darf nicht weitergegeben werden und muss zuhause selbst angelegt werden.
  • Wird ein Kunstbart verwendet, bitte ausschließlich den eigenen benutzen. Den Bart keinesfalls untereinander tauschen!
  • Stab und/oder Buch nicht von den Kindern halten lassen.
  • Bei Autofahrten mit haushaltsfremden Personen gilt FFP2-Maskenpflicht!
  • Aus Hygienegründen ist es überlegenswert, auf die Stoffhandschuhe zu verzichten und sich vor und nach dem Besuch die Hände zu desinfizieren.