Elternvertreter Michael Tagger kann mit den Regeln zum Schulbesuch im Lockdown gut leben. Tagger ist erleichtert, dass die Kinder in die Schule können. Zwar könne man sich in der Schule auch anstecken, da gebe es ein Risiko, räum Tagger ein. Es werde jetzt aber viermal pro Woche getestet, zweimal davon mittels PCR-Test. Damit sei für die Schulen doch eine große Sicherheit
Kritik kommt von Lehrervetretern
Lehrervertreter Willi Witzemann spricht im Zusammenhang mit dem Lockdown von einem perfekten Chaos an den Schulen. Wieder habe es die Bundesregierung nicht geschafft, für Klarheit zu sorgen und das Lehrpersonal im Regen stehen gelassen. Witzemann kritisiert auch, dass die Entscheidung auf die Eltern abgewälzt worden sei, ob Kinder in die Schule geschickt werden oder nicht.gegeben.
Präsenzunterricht an Schulen
Die Regeln für die Schulen werden in einem eigenen Erlass des Bildungsministeriums geregelt. Dabei gilt: Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Der Präsenzunterricht findet laut Stundenplan statt. Eltern können ihre Kinder aber auch zu Hause behalten. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ein ärztliches Attest ist nicht nötig. Die Erlaubnis zum Fernbleiben gilt dabei laut Erlass tageweise – stundenweises Ein- und Auschecken ist nicht möglich.
Durchgehende Maskenpflicht
In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske. Die Maskenpflicht gilt auch am Platz.
Die Universitäten können weiterhin selbst bestimmen, ob sie den Unterricht in Präsenz oder als Fernlehre anbieten.