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Coronavirus

2,5-G bei Einreise – Pendler ausgenommen

Ab Montag gelten geänderte Einreisevorschriften nach Österreich. Wie die Vorarlberger Landesregierung am Freitag mitteilte, gilt ab Montag grundsätzlich eine 2,5-G-Pflicht – das heißt, wer nicht genesen oder geimpft ist, braucht einen PCR-Test. Ein Antigentest reicht nicht mehr aus. Ausnahmen gibt es für Pendler.

Für die Einreise nach Österreich sind demnach ab Montag nur noch Nachweise über eine Genesung, Impfung oder PCR-Testung als Nachweise für die Einreise gültig. Antigentests und Antikörpertests reichen nicht mehr aus.

Eine Ausnahme besteht für Pendler, die zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners, einreisen. In diesen Fällen gelten auch weiterhin Antigentests mit einer Gültigkeit von nunmehr 24 Stunden.