Coronavirus

Wallner: „Lockdown-Beschluss war unumgänglich“

Nach Ansicht von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) war die Entscheidung für einen bundesweiten Lockdown unumgänglich. Gemeinsam mit Landesrat Johannes Rauch (Grüne) als Vertreter des Koalitionspartners erklärte Wallner, die steigenden Infektionsfälle, die Zahl von coronabedingten Spitalsaufnahmen und die Auslastung in den Intensivstationen hätten die Entscheidung nötig gemacht.

Wallner hatte an den Verhandlungen via Online-Zuschaltung teilgenommen, da er sich wegen seiner Coronavirusinfektion derzeit in Quarantäne befindet. Alle Verhandlungspartner hätten sich für eine „gemeinsame Linie“ eingesetzt, „es war besonders intensiv“, fasste Wallner die Gespräche zusammen.

Wallner: Derzeitige Maßnahmen hätten nicht ausgereicht

Er selbst habe sich immer wieder auch mit seinen Regierungskolleginnen und -kollegen im Land, mit Expertinnen und Experten und den Spitälern ausgetauscht, um sich ein Bild zu machen. Die Entscheidung zum Lockdown sei dabei niemandem leichtgefallen. Allerdings hätten die am Tisch liegenden Prognosen gezeigt, dass jedes Bundesland über kurz oder lang dort gelandet wäre, wo Oberösterreich und Salzburg jetzt sind. Beide Länder hatten sich bereits für die nächsten Wochen einen Lockdown verordnet.

„Letztlich musste diese Führungsverantwortung wahrgenommen werden“, so der Landeshauptmann. Auch die kürzlich getroffenen Maßnahmen hätten nicht ausgereicht, um die vierte Welle zu brechen. Um eine Überlastung des Vorarlberger Gesundheitssystems zu verhindern, sei deshalb ein genereller Lockdown „unausweichlich geworden“.

Wallner zur Impfpflicht: „Leider unausweichliche Strategie“

Den Verhandlungspartnern sei auch wichtig gewesen, den Lockdown mit einer späteren Impfpflicht zu kombinieren, „um nicht alle drei, vier Monate in einen neuen Lockdown zu stolpern“. Er halte das für die „richtige und leider unausweichliche Strategie“, betonte der Landeshauptmann. Bis dahin solle alle Zeit zum Impfen genützt werden, so der Appell des Landeshauptmanns.

Wallner: „Lockdown-Beschluss war unumgänglich“

Nach Ansicht von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) war die Entscheidung für einen bundesweiten Lockdown unumgänglich. Die rasant steigenden Infektionsfälle, die hohen Zahl von CoV-bedingten Spitalsaufnahmen und die Auslastung in den Intensivstationen hätten die Entscheidung nötig gemacht.

Rauch: Hat zu lange gedauert

„Ich muss mich dafür entschuldigen, dass es zu lange gedauert hat, bis diese Entscheidung getroffen wurde. Der Lockdown ist eine Zumutung für alle und das hat die Politik zu verantworten“, kommentierte Landesrat Johannes Rauch das gemeinsame Vorgehen von Bund und Ländern.

„Mit dieser Entscheidung gibt es nun die Voraussetzung, um überhaupt wieder ins richtige Handeln zu kommen und gemeinsam die Pandemie bewältigen zu können. Ich bitte alle, sich impfen zu lassen – jede Impfung trägt dazu bei, dass wir gemeinsam aus dieser Pandemie rauskommen“.

Vereinbarte Maßnahmen:

  • Bundesweiter Lockdown
    Er tritt für alle (Geimpfte und Ungeimpfte) ab Montag, den 22. November 2021, 0:00 Uhr in Kraft. Gültig für 20 Tage, Evaluierung nach zehn Tagen – nach 20 Tagen (spätestens am 12.12.) enden die Maßnahmen automatisch – Rückkehr zum „Lockdown für Ungeimpfte“.
  • Schulen
    Der Präsenzunterricht bleibt aufrecht. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen. Kinder dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Schulen stellen Betreuung und Lernpakete für diese Kinder sicher. Appell der Bundesregierung und Landeshauptleute die Schülerinnen und Schüler zu Hause zu betreuen, dort wo dies möglich ist.
  • Impfoffensive
    Dritte Dosis bei Vektorimpfsoffen ab dem 4. Monat empfohlen. Dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich, Verkürzung des Grünen Passes ab spätestens 01.02.2022 auf sieben Monate für den 3. Stich.
  • Home-Office-Empfehlung
  • Verschärfung bei Kontrollen; Anpassung bei Strafhöhen
  • FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz
  • Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht; Inkrafttreten spätestens am 1. Februar 2022