Schülerin schreibt, Federschachtel mit Stiften, Rechenschieber
oranguta007 – stock.adobe.com
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Coronavirus

Eltern können über Schulbesuch entscheiden

Am Montag geht ganz Österreich in einen Lockdown. Schulen und Kindergärten bleiben dabei grundsätzlich geöffnet. In den Schulen gibt es einen „Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen“. Wirkliches Distance Learning gibt es aber nur dann, wenn eine ganze Klasse daheim bleibt. In den Schulen gilt durchgehend Maskenpflicht.

Laut Bildungsministerium gilt damit jene Regel, die zuletzt für Oberösterreich und Salzburg getroffen wurde, ab Montag für ganz Österreich. Der Stundenplan bleibt also aufrecht. Kinder, die nicht in die Schule gehen wollen, dürfen daheimbleiben. Dafür reicht eine Entschuldigung der Eltern, ein ärztliches Attest ist nicht nötig. Die Erlaubnis zum Fernbleiben gilt dabei laut Erlass tageweise – stundenweises Ein- und Auschecken ist nicht möglich.

Bei der Pressekonferenz am Freitagmorgen hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärt, wenn irgendwie möglich, sollten die Kinder zu Hause bleiben. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sagte bei einer Pressekonferenz am Nachmittag, jene Eltern, für die Homeoffice möglich ist, könnten ihre Kinder auch daheim lassen, wenn sie dies wollen. Tipps, ob Eltern ihre Kinder eher in die Schule schicken oder daheim lassen sollten, wollte Faßmann nicht geben. Das wüssten die Eltern am besten – bedenken sollte man jedenfalls regionale Umstände wie das Infektionsgeschehen am Wohnort sowie den Lerntyp des Kindes.

Durchgehende Maskenpflicht auch in der Volksschule

In den Schulen gilt ab Montag durchgehend Maskenpflicht: Kinder in Volksschulen, AHS-Unterstufen, Mittelschulen und Sonderschulen müssen zumindest einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, alle anderen Schüler sowie Lehrer eine FFP2-Maske – mehr dazu bei news.ORF.at: Schulen bleiben offen.

Schöbi-Fink: Kein flächendeckendes Distance Learning

Zum Thema der geöffneten Schulen gab am Freitagnachmittag auch die Vorarlberger Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) Details bekannt. An Vorarlbergs Schulen finde weiterhin Präsenzunterricht nach Stundenplan statt, betonte die Landesrätin. Wenn aber Eltern unter den gegebenen Umständen ihre Kinder zu Hause lassen möchten, könnten sie das mit einer einfachen Entschuldigung an die Schule kommunizieren. Ein ärztliches Attest sei nicht erforderlich. In diesem Fall finde jedoch kein Distance Learning statt.

Familien können von den Lehrern Lernpakete erhalten

Kinder, die nicht in die Schule kommen, sollen sich über die durchgenommenen Stoffgebiete bei den zuständigen Lehrerinnen und Lehrern informieren können. Sie können auch Lernpakete für daheim erhalten, laut Schöbi-Fink sollen die Lehrpersonen „über geeignete Kanäle die nötigen Informationen sowie Hausübungen, Arbeitsblätter etc. bereit“ stellen. Falls sie die technischen Möglichkeiten haben und die Lehrer das anbieten, können sie sich auch von daheim in den Unterricht „dazuschalten“. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Schularbeiten und Tests werden während des Lockdowns nicht geschrieben.

„Die Schule ist und bleibt durch regelmäßiges Testen sowie weitere Maßnahmen ein kontrollierter Ort. Ich halte es für ausgesprochen wichtig, dass unsere Kinder und Jugendlichen, trotz herausfordernden Zeiten, die bestmögliche Bildung bekommen. Wir wollen kein Kind zurücklassen“, so Schöbi-Fink.

Lockdown: Schulen bleiben offen

Laut Bildungsminister Heinz Faßmann bleiben die Schulen offen. In den Schulen gibt es einen „Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen“. Eltern werden aber aufgefordert, ihre Kinder zu Hause zu lassen, sofern das möglich ist.

Verschärfte Masken- und Testbestimmungen

  • Maskenpflicht für alle Schüler und Schülerinnen in allen Schulstufen im gesamten Schulgebäude, d.h. auch in den Klassen- und Gruppenräumen. Bis zur 8. Schulstufe ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ab der 9. Schulstufe eine FFP2-Maske. Auch alle Lehrpersonen und das Verwaltungspersonal haben im gesamten Schulgebäude (auch im Unterricht) eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Die Schultestungen finden im bereits kommunizierten Rhythmus statt. Alle Schüler und Schülerinnen haben unabhängig vom Impfstatus daran teilzunehmen (ausgenommen Genesene). Ab 29. November wird zweimal pro Woche – montags und mittwochs – mittels PCR und jeweils zusätzlich montags mittels Antigentest getestet. Im Falle eines positiven Testergebnisses ordnet die Schulleitung für die ganze Klasse an den folgenden fünf Schultagen eine verpflichtende Antigen-Testung an.