Jeweils von 8.00 bis 9.30 Uhr und von 14.00 bis 20.00 Uhr finden in beiden Stationen sogenannte Screeningtests statt – das sind Tests für Symptomlose, also z.B. die Tests, die für den Arbeitsplatz gebraucht werden. In der Zeit von 10.00 bis 13.00 Uhr werden dann behördliche Tests vorgenommen, teilt Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) mit.
Landesteststation Bezau: Ehemalige Elastisana, Greben 397
Landesteststation Schruns: Kulturbühne, Batloggstraße 24
Kommende Woche mehr Personal
Darüber hinaus werden voraussichtlich ab kommender Woche die Personalkapazitäten aller Teststationen stark erweitert, um weitere Testmöglichkeiten zu schaffen, so Gantner.
PCR- und Antigentests
In den Landesteststationen werden sowohl PCR- als auch Antigen-Testungen durchgeführt. Ein negatives Antigen-Testergebnis gilt für 24 Stunden ab Abnahme als Nachweis für den Arbeitsplatz sowie für Pendler.
In bestimmten Berufsfeldern ist ein negativer PCR-Test erforderlich (z.B. in Gesundheits- und Pflegeberufen), ein solcher ist für 72 Stunden ab Abnahme gültig. Falls glaubhaft gemacht werden kann, dass kein PCR-Testangebot verfügbar oder nicht zeitgerecht ausgewertet wurde, gilt in Ausnahmen auch ein Antigentest.