PCR-Testkits und ein Smartphone in einer Apotheke am 15.11.2021
ORF
ORF
Coronavirus

Testen für die Arbeit stößt an Grenzen

An Arbeitsplätzen gilt seit Montag die 3-G-Regel ohne Ausnahme. Das spürt man in den CoV-Teststraßen und Apotheken – dort bilden sich teils lange Schlangen. Die Labors stoßen an ihre Grenzen, bis ein Testergebnis vorliegt, kann es manchmal ziemlich lange dauern. Auch arbeitsrechtlich ergeben sich Fragen.

Die Nachfrage nach PCR-Tests ist in Vorarlberg derzeit sehr hoch. Viele Menschen brauchen ja einen negativen Test, um arbeiten gehen zu dürfen. Umso ärgerlicher ist es, wenn es bei der Auswertung der Tests zu langen Wartezeiten kommt. „Die Apotheken sind an der Auslastungsgrenze“, sagt der Präsident der Vorarlberger Apothekerkammer, Jürgen Rehak: „Viel mehr wird man nicht machen können.“ Nach Angaben von Rehak sind die Probleme der vergangenen Woche aber mittlerweile behoben.

Testtermine möglichst frühzeitig buchen

Dennoch sei es wichtig, vorauszudenken, rät Rehak: „Die Auswertungszeiten sind mindestens acht Stunden, aber in der Regel noch länger. Daher sollte man die Woche planen und sich überlegen, wann man einen PCR-Test machen muss, bis wann man das Ergebnis bekommt und wie lange dieses gilt. Ich würde jedem empfehlen, die Testtermine frühzeitig zu buchen.“

Kundschaft in der Apotheke im Messepark am 15.11.2021
ORD
Die Apotheken sind mit den CoV-Tests an der Auslastungsgrenze

Stimmung in Apotheken gereizt

Rehak sagt auch, dass die Stimmung in den Apotheken zuletzt deutlich schlechter geworden ist: „Unsere Kunden sind zum Teil sehr nachdrücklich in ihren Forderungen, schnell ungehalten, gelegentlich auch sehr aggressiv. Wir merken einfach, dass die Stimmungslage insgesamt deutlich labiler geworden ist und das macht auch unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ordentlich zu schaffen.“

Arbeitsrechtliche Fragen

Falls sich Arbeitnehmende weder impfen noch testen lassen wollen, bedeutet dies das Risiko einer Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro, sagt der Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl von der Arbeiterkammer in Bregenz: „Außerdem besteht arbeitsrechtlich das Risiko des Entgeltverlusts und einer Kündigung oder allenfalls einer Entlassung, wenn er beharrlich diesen Verpflichtungen nicht nachkommen würde.“

„Vorarlberg Heute“-Moderatorin Kerstin Polzer im gespräch mit dem Arbeitsrechtsexperten Andreas Kickl
ORF
„Vorarlberg Heute“-Moderatorin Kerstin Polzer im Gespräch mit dem Arbeitsrechtsexperten Andreas Kickl

Wenn das Testergebnis nicht rechtzeitig kommt

Falls ein Testergebnis nicht rechtzeitig vorliegt, sei das ein anderer Sachverhalt, so Kickl: „In diesem Fall hat der Arbeitnehmer, das setze ich voraus, alles Mögliche getan, um rechtzeitig über das Ergebnis zu verfügen und sich testen lassen. Das sollte er gut dokumentieren. Und wenn dann das Ergebnis nicht kommt, dann liegt unseres Erachtens ein wichtiger persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor, für den der Arbeitgeber das Risiko tragen müsste, wie in anderen Fällen.“ Der Dienstgeber würde dann für die Dauer der Verzögerung zur Entgeltzahlung verpflichtet bleiben, so der Arbeitsrechtsexperte.

Weiterhin langes Warten auf PCR-Test

Der PCR-Test wird aufgrund der CoV-Verschärfungen immer wichtiger: So können zum Beispiel Erstgeimpfte sich mit einem PCR-Test für 72 Stunden „freitesten“. Probleme gibt es immer wieder damit, dass das Testergebnis zu spät kommt.

Arbeitsrechtsexperte Kickl über CoV-Regeln am Arbeitsplatz

Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl spricht über 3-G am Arbeitsplatz, PCR-Tests als Zutrittsvoraussetzung, das Warten auf die Testergebnisse und die Bedeutung des Home-Office.

Konfliktfeld 2-G-Plus

Es gibt Betriebe, die 2-G-Plus einführen – das heißt, auch Geimpfte und Genesene müssten zusätzlich getestet sein. Das geht über die rechtlichen Vorgaben hinaus, kann aber zulässig sein, so Kickl: „Die Verordnung sieht es schon ausdrücklich vor, dass in begründeten Fällen der Dienstgeber darüber hinausgehende Maßnahmen verordnen oder vorgeben könnte. Es müssen allerdings Betriebe sein mit vulnerablen Gruppen oder eine kritische Infrastruktur oder es müsste vielleicht schon jemand im Betrieb positiv getestet sein.“

Dann könnte man am besten möglichst niedrigschwellig die Maskenpflicht eventuell zusätzlich verordnen, so Kickl: „Wobei hier noch ein Konfliktfeld mit dem aktuellen Kollektivvertrag besteht, der das eigentlich nicht vorsieht oder bei zusätzlichen Testungen der Dienstgeber diese am besten im Betrieb organisiert, um das mit möglichst wenig Aufwand zu organisieren.“

Im Idealfall würden diese Testungen im Betrieb und nicht in der Freizeit stattfinden: „Und wenn es da Konflikte gibt, würde ich in größeren Betrieben den Betriebsrat hinzuziehen oder ansonsten die Belegschaft mit dem Dienstgeber sprechen.“

Homeoffice nur beiderseitig

Auch das Thema Homeoffice wird jetzt wieder ganz aktuell. Da gelte weiterhin die bestehende Regel: „Das gilt unverändert nur mit einer schriftlichen Vereinbarung. Einseitig kann es weder der Arbeitnehmer erzwingen noch der Dienstgeber anordnen.“