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Lockdown für Ungeimpfte: Was ab heute gilt

Ab Montag gilt der bundesweite Lockdown für Ungeimpfte. Der Lockdown umfasst Ausgangsbeschränkungen für alle Ungeimpften ab dem zwölften Lebensjahr, wobei es für schulpflichtige Kinder durch die Schultests eine Sonderregelung gibt. Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist das sinnvoll und „unumgänglich“.

Mit Montag tritt der bundesweite Lockdown für Ungeimpfte in Kraft. Er gilt konkret für alle Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine CoV-Infektion überwunden zu haben. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test „freitesten“.

Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und Schwangere. Eine Sonderregelung gibt es für schulpflichtige Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren. Für sie wird der „Ninja-Pass“ aus der Schule einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Bekannte Gründe

Der private Wohnbereich „darf nur noch in Ausnahmefällen verlassen“ werden. Dazu zählen:

  • notwendige Besorgungen des täglichen Lebens
  • Arbeit und Ausbildung
  • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen zur Ausübung familiärer Rechte und Pflichten mit engen Angehörigen und Kontaktpersonen
  • die gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Impfung oder zum CoV-Test
  • körperliche und psychische Erholung im Freien mit engen Bezugspersonen
  • die Deckung religiöser Grundbedürfnisse
  • die Versorgung von Tieren
  • unverschiebbare Behördengänge
  • die Teilnahme an Wahlen und der Gebrauch von Instrumenten der Demokratie
  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

2-G gilt künftig auch für den Handel, der über den täglichen Bedarf hinausgeht. Schon bisher waren Ungeimpfte von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Die Verordnung gilt vorerst bis 24. November befristet und müsste dann verlängert werden.

Maskenpflicht

Überall dort, wo kein Nachweis vorgeschrieben ist, ist eine FFP2-Maske zu tragen. Konkret bedeutet das: Im gesamten Handel, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Museen und Bibliotheken wird die Maskenpflicht in ganz Österreich auf FFP2-Pflicht erweitert.

Am Arbeitsplatz gilt die 3-G-Regel. In besonders sensiblen Bereichen gilt 2,5-G, u. a. in der Nachtgastronomie, in Alten-, Pflege- und stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, in Krankenanstalten, in der mobilen Pflege und Betreuung und bei Veranstaltungen mit über 250 Personen. Bei Veranstaltungen gilt ab 50 Personen Anzeigepflicht, es braucht ein Präventionskonzept samt einem eigenen Beauftragten.

Verschärfung auch in den Schulen

In den Schulen werden die Maßnahmen ebenfalls bundesweit verschärft. Es gilt wieder eine „Sicherheitsphase“. Schülerinnen und Schüler müssen dreimal die Woche einen Test durchführen (mindestens ein PCR-Test). An den Oberstufen gilt für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler FFP2-Pflicht.

Wallner geht von konsequenten Kontrollen aus

Der Lockdown für Ungeimpfte ist für Wallner ein Schritt, der gesetzt werden musste. Da sei es auch unumgänglich, eine gewisse Unterscheidung zwischen Geimpften und Ungeimpften zu machen, sagte Wallner am Sonntagmittag gegenüber dem ORF Vorarlberg. Der Lockdown könne dabei helfen, die Pandemie zu beruhigen, sagte Wallner: „Was es am Ende ganz genau bringt, weiß keiner, aber es ist ein Versuch, einen Schritt weiter zu kommen.“

Landeshauotmann Wallner im Interview mit ORF-Redakteur Stefan Krobath

Wallner: „Geimpfte nicht bestrafen“

Da der Impfschutz nach sechs beziehungsweise vier Monaten zurückgehe, sei nun der dritte Stich das Allerwichtigste. Deshalb braucht es für Wallner auch eine breite Impfkampagne, „sonst wird es im nächsten Jahr wieder eng“. Der Lockdown macht für Wallner nur Sinn, wenn auch konsequent kontrolliert wird. Bei jeder polizeilichen Kontrolle werde nun auch der Impfstatus automatisch mit-kontrolliert, kündigt er an. Auch von Seiten der Gesundheitsbehörden seien Schwerpunktkontrollen geplant.

Kontrollen durch Polizei

Kontrollen des Lockdowns für Ungeimpfte soll die Polizei im öffentlichen Raum und während ihrer polizeilichen Kontrollmaßnahmen durchführen. Wer gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößt, riskiert laut dem Innenministerium 500 Euro Strafe, wer die Mitwirkung an der Coronavirus-Kontrolle ganz verweigert, 1.450 Euro Strafe

Einen Lockdown für Geimpfte schließt Wallner zum jetzigen Zeitpunkt aus: „Es können nicht jene bestraft werden, die alles gut gemacht und die Pandemie-Bekämpfung unterstützt haben und die jetzt den dritten Stich machen sollen.“

FPÖ-Bitschi: „Ultimative Spaltung der Gesellschaft“

Für FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi ist der Lockdown für Ungeimpfte eine „ultimative Spaltung der Gesellschaft“. Türkis-Grün mache eine „diskriminierende Sündenbockpolitik“, um von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.

Für Bitschi ist der Lockdown auch nicht kontrollierbar. Viele Betriebe im Land würden große Probleme bekommen, weil ihnen viele Kunden abhandenkommen.