In den Vorarlberger Gemeinden sollen Volksabstimmungen neu geregelt werden. Mit genügend Unterschriften sollen Bürger in den Gemeinden einen Antrag auf eine Volksabstimmung stellen können. Das letzte Wort hat aber die Gemeindevertretung. Ist diese gegen eine Volksabstimmung, findet eine Volksbefragung statt – und diese ist unverbindlich.
„Dass die Gemeindevertretung das letzte Wort hat, ist uns zu wenig“, begründet Mitorganisator Christoph Aigner die Demonstration. Er fordert eine Verfassungsänderung. Dafür bräuchte es eine Volksabstimmung. Die Volksabstimmung ist für Aigner das wichtigste Instrument, damit die Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen können.
Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages hat einer geplanten Gesetzesänderung zu Volksabstimmungen mit den Stimmen aller Parteien zugestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde sollen auch in Zukunft eine Volksabstimmung einleiten können, durch Sammeln von Unterschriften. Dann muss die Gemeindevertretung Stellung nehmen – mehr dazu in Gesetzentwurf zu Volksabstimmungen.