Volksabstimmung in Rohr im Burgenland im Bezirk Güssing
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Politik

Gesetzentwurf zu Volksabstimmungen

Der Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages hat einer geplanten Gesetzesänderung zu Volksabstimmungen mit den Stimmen aller Parteien zugestimmt. Die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde sollen auch in Zukunft eine Volksabstimmung einleiten können, durch Sammeln von Unterschriften. Dann muss die Gemeindevertretung Stellung nehmen.

Der Anlassfall ist bekannt: Die Ludescher Bevölkerung hatte am 10. November 2019 in einer Volksabstimmung die Erweiterung des Betriebsgebietes von Rauch und Ball abgelehnt – entgegen dem Willen der Gemeindevertretung. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte diese Entscheidung mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020 für nichtig erklärt.

VfGH pochte auf repräsentative Demokratie

Der VfGH befand, die Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes und des Vorarlberger Volksabstimmungsgesetzes, die festlegen, dass Volksabstimmungen mit bindender Wirkung auf Verlangen einer gewissen Zahl von Stimmberechtigten der Gemeinde auch ohne Zustimmung des Gemeinderates durchzuführen sind, seien in einer repräsentativen Demokratie verfassungswidrig.

Ausschuss zu Volksabstimmung

Die Aufhebung der Volksabstimmung in Ludesch durch den Verfassungsgerichtshof wurde stark kritisiert. Seither diskutieren die Landtagsparteien über verfassungskonforme Bestimmungen für Bürgerinitiativen. Am Mittwoch gelang der Durchbruch mit einem einstimmigen Beschluss im Rechtsausschuss. Nun ist jedoch noch eine Änderung der Bundesverfassung nötig.

Durchbruch im Rechtsausschuss

Ein Aufschrei ging daraufhin durchs Land: Das sei ein Rückschlag für die direkte Demokratie. Seither diskutieren die Landtagsparteien darüber, wie die Bestimmungen für Bürgerinitiativen verfassungskonform gemacht werden könnten. Im Rechtsausschuss ist am Mittwoch ein kleiner Durchbruch gelungen. Für einen großen Durchbruch müsste die Bundesverfassung geändert werden – was derzeit nicht realistisch erscheint.

Bürger dürfen Volksabstimmung einleiten

Der Gesetzesentwurf für Vorarlberg sieht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde auch in Zukunft durch das Sammeln von Unterschriften eine Volksabstimmung einleiten können. Anders als bisher muss die Gemeindevertretung Stellung nehmen und die Volksabstimmung genehmigen oder ablehnen.

Gemeindevertretung muss entscheiden

Thomas Winsauer (ÖVP), der Vorsitzende des Rechtsausschusses führt aus: „Es hat immer die Gemeindevertretung hier mitzureden und das wollte der Verfassungsgerichtshof, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gemeindevertretung auch hier mitspricht.“

Rechtlich ist die Gemeindevertretung nicht verpflichtet, die Volksabstimmung zu genehmigen. Damit ist die Forderung des Verfassungsgerichtshofes aus der Sicht der Landtagsparteien erfüllt. Allerdings wird es sich jede Gemeindevertretung genau überlegen, ob sie den Wunsch der Bevölkerung nach einer Volksabstimmung ablehnt.