Eingefrorene Eizellen
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Chronik

Landesgericht: Prozess um Eizellen vertagt

Für die Bregenzer Fortpflanzungsklinik Zech ist ein Rechtsstreit am Dienstag in die nächste Runde gegangen. Eine Frau wirft dem Institut vor, befruchtete Eizellen verwechselt zu haben und vorhandene nicht herauszurücken. Die Klinik weist das zurück. Der Prozess wurde vertagt, um ein weiteres Gutachten einzuholen.

Die Schweizerin war 2016 zweimal erfolglos im Bregenzer Fortpflanzungsinstitut behandelt worden. Danach warf sie der Kinderwunsch-Klinik vor, dass ihr nicht jene Eizellen eingesetzt worden seien, die mit dem Samen des Ehemannes befruchtet worden waren. Es sei also zu einer Verwechslung gekommen. Zudem verlangt die Frau die Herausgabe von zwei weiteren befruchteten Eizellen.

Das Landesgericht Feldkirch wies die Klage zuerst ab, muss sich jetzt aber erneut mit dem Fall beschäftigen. Denn das Oberlandesgericht Innsbruck schloss nicht aus, dass es vielleicht doch zu Dokumentationsfehlern in der Klinik gekommen sein könnte – mehr dazu in Prozess mit Fortpflanzungsklinik geht weiter (12. September 2020). Zwei Gutachten sollten das am Dienstag klären.

Gutachter: Embryonen mit schlechter Qualität vernichtet

Insgesamt sechs Embryonen von der Frau gab es. Vier dieser Embryonen seien von guter Qualität gewesen, sagte ein medizinischer Gutachter vor Gericht aus. Die zwei qualitativ besten seien der Schweizerin eingesetzt und zwei weitere tiefgefroren worden. Bleiben also noch zwei übrig – und die sind aus Sicht des Gutachters vernichtet worden, weil ihre Qualität zu schlecht gewesen sei. Darüber wurde die Patientin aber nicht informiert. Sie geht daher davon aus, dass diese befruchteten Eizellen noch vorhanden sind. Das bestreiten aber die Anwälte der Kinderwunsch-Klinik.

„Klassischer Programmierfehler“

Was die angeblichen Dokumentationsfehler angeht, bestätigte ein EDV-Fachmann vor Gericht, dass es im Computer-System des Fortpflanzungsinstituts zu einem Programmierfehler gekommen sei.

Daher habe der Ausdruck, den die Patientin vom Institut bekommen habe, nicht mit den gespeicherten Daten im System übereingestimmt. Der Gutachter sprach von einem klassischen Programmierfehler, eine Manipulation der Datensätze schloss er aus.

Weil aber auch nach der Befragung des EDV-Experten noch einige Fragen offen sind, wird es ein weiteres Gutachten geben. Der Prozess wurde daher vertagt.

Erste Behandlung im Frühjahr 2016

Die Klägerin wurde im Frühjahr 2016 im Fortpflanzungsinstitut in Bregenz behandelt. Die erste künstliche Befruchtung blieb erfolglos, bei der zweiten künstlichen Befruchtung erlitt sie eine Fehlgeburt und klagte auf einen Behandlungsfehler.

Seine Mandantin gehe davon aus, dass nicht jene Blastozysten, die tiefgefroren wurden, ihr auch tatsächlich eingesetzt worden seien, sondern fremde Eizellen, so Rechtsanwalt Andreas Ermacora. Aus der dokumentierten Krankengeschichte würden sich Unstimmigkeiten ergeben. Die Anwälte der Klinik weisen sämtliche Anschuldigungen als haltlos zurück.

100.000 Euro für zwei Eizellen

Die Schweizerin klagt das Institut auch auf Herausgabe ihrer restlichen befruchteten Eizellen. Der Streitwert beträgt 100.000 Euro. Mit dieser Summe bewertet der Anwalt der Klägerin zwei befruchtete Eizellen.