Chronik

AK: Anfragen zu 3-G-Regel am Arbeitsplatz

Rund 100 Anfragen sind seit vergangener Woche bei der Arbeiterkammer (AK) bezüglich der 3-G-Regel am Arbeitsplatz eingegangen. Die meisten wollten eine rechtliche Auskunft, etwa ob man gekündigt werden kann, wenn man sich nicht an die 3-G-Regel hält oder ob der Chef die Daten speichern darf, heißt es bei der AK.

Wer Kontakt mit anderen Menschen am Arbeitsplatz nicht ausschließen kann, muss in der Arbeit geimpft, getestet oder genesen sein. An die 100 Anfragen sind seit vergangener Woche zu diesem Thema bei der Arbeiterkammer eingegangen. Die Arbeiterkammer habe diesbezüglich auch mit einigen, wenigen Menschen zu tun, die die Maßnahmen komplett ablehnen. Da sei unter anderem von einer Diktatur oder Impfzwang durch die Hintertür die Rede, so AK-Direktor Rainer Keckeis.

Die meisten wollten aber einfach eine rechtliche Auskunft. Etwa, ob man gekündigt werden kann, wenn man sich nicht an die 3-G-Regel hält, oder ob der Chef die Daten aus dem „Grünen Pass“ speichern darf. Beide Fragen seien mit „Ja“ zu beantworten, sagt Keckeis.

BHs starten Kontrollen in Unternehmen

Die Bezirkshauptmannschaften starten in den nächsten Tagen die 3-G-Kontrollen in den Unternehmen. Besonderes Augenmerk soll vor allem auf Betriebe oder Branchen gelegt werden, die durch ihr Infektionsgeschehen auffallen.

Beschwerden des Personals könnten ebenfalls Anlass für Überprüfungen sein, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Grundsätzlich sieht er es als Verantwortung jedes Unternehmers an, die 3-G-Regel einzuhalten.