krobath mit bergrettung
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„Vheute fragt Nach“

Hubschrauberflug nach Herzinfarkt selbst bezahlen?

Wie schnell sich im Leben alles ändern kann, hat Frau Bodemann aus Dornbirn erlebt. Ihr Ehemann erlitt einen Herzinfarkt und musste mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik nach Deutschland geflogen werden. Anschließend bekam sie eine Rechnung für den Transport zugeschickt. 5.700 Euro sollte das Paar zahlen, obwohl es kein Freizeit-Unfall war.

Beim Holzen erlitt Herr Bodemann einen Herzinfarkt und musste ins Krankenhaus Konstanz geflogen werden, weil die Spitäler Feldkirch, Innsbruck und Friedrichshafen keinen Platz mehr hatten. Dieser Überstellungsflug bzw. die Bezahlung desselben beschäftigte Frau Bodemann noch Wochen danach.

Sie reichte die Rechnung bei der Versicherung ein, diese lehnte sie aber ab – es habe sich nicht um einen Unfall gehandelt. Daher ging Frau Bodemann davon aus, dass sie den Rest der Rechnung selbst bezahlen musste. Die Rechnung hatte die Bergrettung ausgestellt, diese ist in Vorarlberg für die Rettungsflüge mit dem Hubschrauber zuständig.

Schließlich rief Frau Bodemann bei der Rettung an, dann bei der Krankenkasse und forderte sie zur Zahlung auf. Die Krankenkasse bezahlte daraufhin knapp 1.500 Euro.

Rechnung wurde dann doch storniert

Frau Bodemann hätte die insgesamt 5.700 Euro beinahe zu Unrecht bezahlt, sie wandte sich jedoch an „VHEUTE fragt nach“, das Sendungsteam hakte daraufhin bei der Bergrettung nach.

Es handle sich um einen normalen Vorgang, so Martin Burger, der Landesleiter der Bergrettung. Mit der Rechnung habe Frau Bodemann einen Fragebogen erhalten, in dem es unter anderem darum gegangen sei, ob Unfallkosten versicherungsmäßig gedeckt würden. Dieses habe sie bejaht. Als sich rausstellte, dass die Versicherung die Kosten nicht deckte, wurde die Rechnung von der Bergrettung storniert.

Bei Verlegungsflügen gebe es ab einer gewissen medizinischen Notwendigkeit die „Direktverrechnungsvereinbarung“, wo die Sozialversicherungen einen Pauschalsatz übernehmen würden, so Burger, auf dem Rest bleibe die Bergrettung sitzen.

ÖGK steigt bei Unfall in Freizeit aus

Klar ist der Fall, wenn ein Unfall in der Freizeit zum Beispiel beim Wandern passiert. Dann steigt die ÖGK auf jeden Fall aus. Wenn dann keine Unfallversicherung, kein Schutzbrief eines Autofahrerclubs oder kein anderes Auffangnetz – wie eine Mitgliedschaft beim Alpenverein – vorhanden ist, dann muss der Verunglückte den Rettungsflug bezahlen.