Mitarbeiterin vor Ipad, Zugangskontrolle
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Coronavirus

Ab heute 3G-Regel am Arbeitsplatz

Mit 1. November gilt die 3-G-Regel am Arbeitsplatz. Somit dürfen nur mehr Genesene, Getestete und Geimpfte arbeiten gehen. Bis Mitte November gilt jedoch noch eine Übergangsfrist. Zudem wurde der bereits geltende bundesweite Stufenplan um zwei weitere Stufen erweitert, vor allem für Ungeimpfte sind Verschärfungen möglich.

Ab heute gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass – bis auf wenige Ausnahmen – nur noch Genesene, Getestete und Geimpfte arbeiten gehen dürfen. Bis Mitte November gilt eine Übergangsfrist, in der eine FFP2-Maske den „3-G“-Nachweis ersetzen kann.

Danach müssen die Unternehmen für die Einhaltung der neuen Maßnahme sorgen. Ab morgen können zudem in den Vorarlberger Apotheken kostenlose PCR-Gurgeltests für Zuhause abgeholt werden. Denn ab 15. November werden Antigen-Tests nicht mehr akzeptiert, sondern nur noch PCR-Tests, es gilt also eine „2,5-G“-Pflicht.

Im Gegenzug entfällt am Arbeitsplatz die Maskenpflicht, etwa auch für Angestellte im Supermarkt. Für Kunden bleibt die Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z. B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) bestehen.

Unternehmen müssen selbst für Einhaltung sorgen

„Am Ort der Arbeit unter Umständen dem Risiko einer Coronainfektion ausgesetzt zu sein, gilt es zu minimieren“, so Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Erklärtes Ziel dieser Maßnahmen ist es, unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten und den Sozialpartnern eine möglichst „praxistaugliche Regelung“ zu schaffen.

Die Unternehmen haben darauf zu achten, dass die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz auch eingehalten wird. Die externe Kontrolle erfolgt dann durch die Gesundheitsbehörden. Mehr dazu in die Maßnahmen ab November.