3-G-Kontrolle am Handy
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Coronavirus

„3-G“ am Arbeitsplatz gilt nicht überall

Ab November gilt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz, allerdings nicht überall. Die Justiz ist von der Maßnahme ausgenommen und auch beim Bundesheer gibt es eine Lücke. Die Betroffenen wünschen sich eine klare Regelung des Ministeriums.

Die Justiz ist von der Verordnung ausgenommen, bestätigt Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Innsbruck. Warum, weiß er nicht. Weil auch die Gerichtsbediensteten nicht wüssten, wie sie damit umgehen sollen, sind bei ihm die Telefone heiß gelaufen.

In Gängen und Foyers herrscht weiterhin FFP2-Maskenpflicht, in den Gerichtssälen entscheiden die Richterinnen und Richter selbst, ob Maskenpflicht oder „3-G-Regel“ gilt. Zimmermann erhofft sich eine Vorgabe des Ministeriums.

Militär wartet auf Vorgaben

Auf eine ministerielle Vorgabe wartet man auch beim Militärkommando Vorarlberg. Für den Kader gilt nämlich „3-G“ am Arbeitsplatz, für Grundwehrdiener aber nicht, sagt Oberst Michael Kerschat.

30 Grundwehrdiener rücken am Dienstag ein, in zwei Wochen will das Ministerium mitteilen, wie mit diesen umzugehen ist. Bis dahin gibt es laut Kerschat kostenlose Impfangebote und für Ungeimpfte täglich einen verpflichtenden Test.