Hunderte Saisonarbeiter im Vorarlberger Wintertourismus kommen aus Osteuropa. Sind diese gegen das Coronavirus geimpft, dann meistens mit „Sputnik-V“. Für einen 3-G-Nachweis in Österreich wird der russische Impfstoff aber nicht anerkannt.
Testpflicht trotz Impfstatus
Die Saisonniers müssten sich also trotz doppelter Impfung regelmäßig testen. Das Land will die Betroffenen deshalb mit dem Mittel von Johnson & Johnson nachimpfen. Gesundheits-Experte Armin Fidler hält allerdings herzlich wenig von der Idee – vor allem nicht von einem Alleingang Vorarlbergs, denn auch andere Bundesländer hätten mit Sputnik-V geimpfte Saison-Arbeiter.

Zulassung fehlt auch für Auffrischung
Bezüglich der Zulassung erinnert Fidler zudem daran, dass diese nicht nur für Sputnik-V fehlt, sondern auch für die Auffrischung mit Johnson & Johnson. Wer also haftet für mögliche Impfschäden? Das Land, die impfenden Ärzte oder die Saisonarbeiter selbst?
Fidler geht aufgrund der vorliegenden Daten zwar nicht davon aus, dass die Kombination der beiden Impfstoffe gesundheitliche Probleme verursachen würde. Dennoch gehöre die rechtliche Situation geklärt.
Sputnik-V für 3-G anerkennen
Für Fidler wäre es aber das sinnvollste, wenn Österreich Sputnik-V für den 3-G-Nachweis anerkennt. Das sei möglich, auch wenn die EU das Mittel noch nicht zugelassen hat. Fidler will das Problem bei der Sitzung der Coronavirus-Kommission am Donnerstag noch einmal mit der Landesregierung diskutieren.