Die situative Winterreifenpflicht gilt bundesweit ab dem 1. November für alle Pkw, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und Mopedautos. Winterliche Fahrbahnverhältnisse liegen dann vor, wenn Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegt oder wenn die Straßen vereist sind. Bei einer dieser drei Wetterlagen muss von 1. November bis zum 15. April jedes Auto mit Winterreifen ausgestattet sein.
Als Winterreifen gelten all jene, die mit den Buchstaben M und S oder einer Schneeflocke gekennzeichnet sind. Zudem muss die Profiltiefe mindestens vier Millimeter betragen. Das gilt auch für Ganzjahres-Reifen.
Sommerreifen mit Schneeketten grundsätzlich auch erlaubt
Weil im Gesetz nicht von einer Winterreifen-Pflicht sondern von einer Winterausrüstungs-Pflicht die Rede ist, sind bei Schneefahrbahn auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt. Laut Jürgen Wagner vom ÖAMTC kommt das in der Praxis aber so gut wie gar nicht vor und Winterreifen seien definitiv die sichere Variante.