Hand eines älteren Menschen, der im Bett liegt
ORF
ORF
Gesellschaft

Palliativbetreuung: Rund fünf Mio. Euro vom Bund

Mit dem neuen „Sterbeverfügungsgesetz“ soll nicht nur die Beihilfe zum Suizid bei Schwerstkranken künftig geregelt werden. Vielmehr soll es auch zu einem Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung kommen. Der Bund stellt den Ländern bis zum Jahr 2024 insgesamt 108 Millionen Euro dafür zur Verfügung.

Für Vorarlberg sind das etwa vier bis fünf Millionen Euro, erklärte Caritasdirektor Walter Schmolly am Montag. Mit dieser finanziellen Unterstützung zeigt er sich zufrieden. Für ihn ist es ein Betrag, mit dem wirklich etwas möglich sei an der weiteren Entwicklung der palliativen Versorgung und des Hospizwesens.

Schmolly für Ausbau des mobilen Palliativteams

Wofür das Geld genau ausgeben wird, ist noch nicht klar. Den dringendsten Bedarf sieht Schmolly im Bereich des mobilen Palliativteams. Mit einem Ausbau könnte der Zugang dort noch leichter gestaltet werden als bisher. Dann würden die mobilen Hilfsteams noch mehr Menschen zur Verfügung stehen, so Schmolly.

Auch bei der palliativen Betreuung von Kindern soll laut Schmolly nachgeschärft werden. Außerdem soll abgeklärt werden, wie weit in Vorarlberg ein Tageshospiz Sinn macht und wenn ja, in welcher Dimension.

Hospiz am See Bregenz, nachts von außen
ORF Vorarlberg
Hospiz im Sanatorium Mehrerau in Bregenz. Hier werden sterbenskranke Menschen in ihrer letzten Zeit begleitet

Beihilfe zum Suizid: Schmolly besorgt

Schmolly ist froh, dass dieser Ausbau parallel zur Neuregelung der Sterbehilfe kommt. Denn damit könne jedem Menschen das Vertrauen geschenkt werden, auch die letzte Lebensphase würdevoll durchleben zu können.

Was die Regelung der Beihilfe zum Suizid im neuen „Sterbeverfügungsgesetz“ angeht, hatte sich Schmolly am Sonntag besorgt geäußert – mehr dazu in: Assistierter Suizid: Caritas-Direktor besorgt.

Gesetz nach VfGH-Urteil nötig geworden

Die Regierung hatte sich vergangene Woche auf eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe in Österreich geeinigt. Wer Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen will, kann ab 2022 eine Sterbeverfügung errichten – ähnlich der Patientenverfügung. Der Zugang ist auf dauerhaft schwerkranke oder unheilbar kranke Personen beschränkt. Explizit ausgeschlossen sind Minderjährige. In Apotheken wird ein letales Präparat erhältlich sein – mehr dazu bei news.ORF.at: Beihilfe zu Suizid ab 2022 neu geregelt.

Das neue „Sterbeverfügungsgesetz“ war notwendig geworden, da der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot des assistierten Suizids in Österreich mit Ende 2021 aufgehoben hat – nicht allerdings das Verbot der aktiven Sterbehilfe. Wäre bis zum Jahresende nichts geschehen, so wäre die Beihilfe zum Suizid ab dem kommenden Jahr schlicht erlaubt gewesen. Konservative Organisationen und Religionsgemeinschaften drängten auf eine rechtliche Absicherung, damit es nicht zu Missbrauch kommt.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide und Suizidversuche können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen.