Seilbahn im Skigebiet
ORF Vorarlberg
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Schule

Seilbahnen: Schulskiwochen auch mit Test möglich

Sportwochen, Skiwochen, Wienwochen – die Pandemie hat lange solche Schulveranstaltungen verhindert. Nun sind sie wieder möglich. Was die Schulskiwochen angeht, weist der Sprecher der Seilbahnen daraufhin, dass Mehrtagespässe nach der neuen Verordnung auch mit CoV-Test zu erwerben sind und nicht nur geimpft oder genesen.

Bevor die neue Verordnung vorgestellt wurde, hatte man unter anderem bei der Bildungsdirektion mit Blick auf die Pläne der Regierung befürchtet, dass die Schülerinnen und Schüler für eine Wochenkarte geimpft oder genesen sein müssten, dass ein Testnachweis nicht reiche. Das schließe viele Kinder und Jugendliche von den Skiwochen aus, fürchtete die Bildungsdirektion, die auf eine Ausnahmeregelung für die Schulskiwochen hoffte.

Laut der nun vorliegenden Verordnung für den kommenden Winter gebe es aber keine „2-G-Regel“ in diesem Bereich, sondern es gelte die „3-G-Regel“, erklärte Andreas Gapp, Sprecher der Vorarlberger Seilbahnen am Sonntag. Bei Mehrtagespässen sei auch ein Testnachweis möglich. Der Skipass gelte dann immer so lange wie der Nachweis – man könne also mehrfach einen aktuellen Test vorlegen. Der Mehrtagesskipass könne zudem auch mit dem Ninja-Pass aus der Schule freigeschaltet werden.

Plan für Fall einer CoV-Infektion nötig

Etliche Sportwochen und Wienwochen haben laut Elisabeth Mettauer-Stubler von der Bildungsdirektion schon stattgefunden und werden in nächster Zeit noch stattfinden. Diese Veranstaltungen sind möglich, wenn die Klasse vorher einen Plan für den Fall einer Coronavirus-Infektion unter den Schülern erstellt und wenn im Zielbundesland die Risikostufe eins oder zwei gilt. Bei Risikostufe drei sind dann alle Veranstaltungen wieder verboten, das ist derzeit aber in keinem Bundesland der Fall.

Stornoregeln halten von Sprachreisen ab

Großes Thema dabei sind laut Mettauer-Stubler aber die Stornobedingungen. Der Bund hatte zwar vorübergehend die Storno-Kosten übernommen, als er einen Lockdown verhängte und etliche Schulveranstaltungen kurzfristig abgesagt werden mussten. Diese Regelung gilt aber nicht mehr. Wenn also zum Beispiel eine Wienwoche kurzfristig abgesagt werden muss – sei es wegen eines Coronavirus-Clusters in der eigenen Schule oder weil das Bundesland auf Stufe drei gesetzt wird – müssten die Eltern für allfällige Storno-Gebühren aufkommen.

Im Inland können das die Schulen laut Mettauer-Stubler mit verschiedenen Versicherungen noch recht gut regeln, im Ausland sei es schwieriger. Deshalb zögerten viele Schulen noch bei Sprachreisen nach England, Frankreich oder Spanien.