Wer jetzt eine Saisonkarte kauft, weiß nicht, welche Regeln im Dezember gelten werden. Noch immer ist nicht fixiert, welche CoV-Regeln in den Skigebieten gelten werden. Die Eckpunkte wurden zwar von der Bundesregierung im September festgelegt, noch immer fehlen aber die entsprechenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums.
Saisonkarte derzeit noch ohne Nachweis erhältlich
Derzeit muss beim Kauf einer Saisonkarte noch kein Nachweis für eine Impfung oder Genesung vorgelegt werden. Es sei aber dennoch zu empfehlen, wenn die Liftbetreiber das verlangen, sagt der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher. Wenn eine neue Verordnung plötzlich „2G“ (geimpft oder genesen) vorschreibt, dann muss man wieder zur Verkaufsstelle und den Nachweis nachbringen.
„3-Täler-Pass“ verlangt Nachweis
Beim Verkauf des „3-Täler-Passes“ wird bereits ein „2G“-Nachweis verlangt, sagt Geschäftsführer Markus Simma. Der Kunde werde schriftlich informiert, dass die jeweils gültigen Bestimmungen am Lift eingehalten werden müssen. Die meisten Kunden seien geimpft, nur einzelne hätten keinen Nachweis. Es gebe aber viele, die mit dem Kauf der Saisonkarte noch warten würden, bis die neuen Bestimmungen für den Winter da seien.

Warten auf Verordnung
Die Wintersaison startet bereits am 1. November. Die Tourismusbetriebe bräuchten dringend die neuen gesetzlichen Vorgaben für ihr CoV-Management, so die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Michaela Reitterer, vor wenigen Tagen.
Die ersten Skigebiete in Österreich, die bereits geöffnet haben, halten sich vorerst an die alten Vorschriften, obwohl die neuen bereits vor drei Wochen von der Regierung öffentlich angekündigt und vorgestellt wurden. Die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums liegt aber noch nicht vor.
Eckpunkte wurden angekündigt
Bei der Ankündigung der Bundesregierung im September wurden die Eckpunkte bekanntgegeben: Für Geimpfte und Genesene soll es kaum Einschränkungen geben – abgesehen von der FFP2-Maske, die weiterhin notwendig sein wird. In Seilbahnen generell – mit Ausnahme der Saisonkarten – soll die „3-G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) sowie eine FFP2-Masken-Pflicht für alle gelten.
Für Gastronomie und Hotellerie wird ebenfalls ein „3-G“-Nachweis erforderlich sein, ab Stufe drei des Stufenplans der Regierung zähle beim Testen nur noch ein PCR-Test, gab die Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bekannt – mehr dazu in ORF.at. Für Après Ski-Lokale ist eine „2-G-Regel“ angedacht.