Landesgericht von außen
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Chronik

Freispruch: Vorwurf der Vergewaltigung eines 14-Jährigen

Am Landesgericht Feldkirch mussten sich am Donnerstag zwei 19-jährige Mitarbeiter eines Friseurgeschäfts wegen Vergewaltigung verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, im vergangenen Jahr einen 14-jährigen Burschen zum Sex gezwungen und anschließend bedroht zu haben. Die Männer wurden freigesprochen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Prozess dauerte bis in den späten Nachmittag hinein, nach langen Beratungen dann das Urteil: Der Angeklagte, dem die Vergewaltigung vorgeworfen wurde, ist im Zweifel freigesprochen worden. Es gebe keine klaren Beweise, dass er die Tat tatsächlich begangen hat, laut Gericht kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Sex zwischen ihm und dem 14-jährigen Burschen einvernehmlich war.

Geldstrafe von 720 Euro

Der Angeklagte hatte schon ihm Prozess alle Vorwürfe zurück gewiesen. Verurteilt wurde er aber wegen Nötigung. Er hatte dem 14-Jährigen Konsequenzen angedroht, sollte er jemandem von den Vorfällen in der Wohnung erzählen. Dafür bekam er eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro, die Hälfte davon ist auf Bewährung. Der zweite Angeklagte wurde in allen Punkten freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.