Schülerin schreibt, Federschachtel mit Stiften, Rechenschieber
oranguta007 – stock.adobe.com
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Bildung

Vorarlberger Schulen: CoV-Regeln seit heute gelockert

Seit heute entfallen an Vorarlbergs Schulen die Coronavirus-Testpflicht für Schüler und die Maskenpflicht. Ungeimpfte Lehrer müssen aber weiterhin einmal pro Woche einen negativen PCR-Test vorweisen. Alle Schüler haben zudem die Möglichkeit, freiwillig in der Schule Antigen-Tests zu machen. Diese Regelung gilt nur in Vorarlberg, das als einziges Land im Schulbereich auf Stufe eins gesetzt wurde.

Die im Bundesvergleich geringe 7-Tage Inzidenz in Vorarlberg, die vergleichsweise geringe Quote an Covid-19-Patienten und -Patientinnen auf den Intensivstationen sowie die Werte, welche sich aus dem Frühwarnsystem ableiten, erlauben es den heimischen Schulen, einen weiteren Schritt Richtung Normalisierung zu gehen.

Die Coronavirus-Kommission entschied am Donnerstag, die Schulen in Vorarlberg als erstem und einzigem Bundesland ab Montag (11. Oktober) in Risikostufe eins einzustufen. „Vorarlberg wird somit erneut Modellregion“, so Bildungsreferentin Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink. Auf Wunsch des Landes werden die verpflichtenden, dreimal wöchentlich durchgeführten Tests an den Schulen nur noch freiwillig angeboten.

Konkret gilt:
• Für Schülerinnen und Schüler bestehen im gesamten Schulgebäude keine Maskenpflicht und auch keine Testpflicht mehr. Es können allerdings weiterhin freiwillig Antigen-Tests durchgeführt und diese auch wie gehabt im Stickerpass bestätigt werden. Mit dem negativen Ergebnis können die Schüler nach wie vor 48 Stunden lang ins Lokal, zum Training oder überall dorthin, wo die „3-G- Regel“ gilt. Dieser Nachweis wird in Gasthäusern etc. aber erst ab zwölf Jahren verlangt.

• Auch für Lehr- und Verwaltungspersonal besteht im gesamten Schulgebäude keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Für nicht geimpftes Personal ändert sich nichts an der Testpflicht, das heißt, es ist weiterhin einmal pro Woche ein externer PCR-Test vorzulegen und es sind weitere Antigen-Tests in der Schule durchzuführen. Geimpfte und Genesene können freiwillig Antigen-Tests machen.

• Externe Personen müssen weiterhin einen „3-G“-Nachweis vorlegen und während des gesamten Aufenthalts in der Schule einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Bei Verdachtsfällen Möglichkeit für Test- und Maskenpflicht

Für Schulen, an denen im Rahmen der freiwilligen Antigen-Testungen oder bei Tests außerhalb der Schule Verdachtsfälle auftreten, besteht jedenfalls die Möglichkeit, eine vorübergehende Test- bzw. Maskenpflicht für einzelne Klassen für maximal eine Woche anzuordnen.

Eine solche Anordnung bedarf aber vorab der Zustimmung durch die Bildungsdirektion. Zudem wird die Testung an den Schulen, die an der Studie für die „Sentinel“-Spültests teilnehmen, auch in der Risikostufe eins weitergeführt, um frühzeitig einen möglichen Anstieg der Werte erkennen und rechtzeitig Maßnahmen setzen zu können.

Vorarlberg weiterhin orange

Die Kommission hofft, entsprechende epidemiologische Schlussfolgerungen für weitere Normalisierungsschritte im Schulwesen für ganz Österreich ziehen zu können. Dass Vorarlberg hier herangezogen wurde, überraschte insofern, als das Land auf der Coronavirus-Ampel selbst weiter im orange gefärbten Bereich aufscheint – also im Sektor mit hohem Risiko. Dorthin zurückgefallen sind auch die Steiermark und Tirol.

Den umgekehrten Weg ins Gelbe, also ins mittlere Risiko, ging Niederösterreich. Dort befindet sich nun auch das Burgenland, das vergangene Woche noch gelb-grün war, also in der Zone des geringen Risikos. Die übrigen Bundesländer verharren wie der Gesamtstaat im grünen Bereich.