Tattoo Zubehör Equipment Farbe Nadeln
©patila – stock.adobe.com
©patila – stock.adobe.com
Wirtschaft

Große Unsicherheit bei Tattoostudios

Nachdem sich die Tattoobranche von der CoV-Pandemie erholt hat und die Auftragslage ähnlich gut ist wie vor der Pandemie, kommt zu Beginn des Jahres bereits der nächste Rückschlag. Am 4. Jänner 2022 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die viele der derzeit verwendeten Tattoofarben verbietet.

Die Tattoostudios wurden von der Coronavirus-Pandemie ordentlich gebeutelt. Wie die Frisöre mussten auch die Tattoostudios in Vorarlberg insgesamt 15 Wochen geschlossen lassen. Mittlerweile ist die Auftragslage aber schon fast wieder wie vor der Pandemie. Mike Geringer von „herzblut Tattoo“ in Dornbirn ist mit der derzeitigen Auftragslage mehr als zufrieden. Auch Daniel Hofer von „Korova Tattoo“ in Dornbirn bestätigt, dass sich die Auftragslage wieder sehr gut eingependelt hat. Sie seien immer recht stark aus den Lockdowns zurückgekommen.

Auch die Auflagen halten sich in Grenzen, meint Hofer. Es gilt die allseits bekannte „3-G-Regel“, die Kunden würden sich sehr gut daran halten. Dass die Tattoobranche schon vor der Pandemie recht strenge gesundheitliche Vorschriften hatte, habe ihnen in die Karten gespielt.

Tattoo Tätowierer Farbe Zubehör Equipment
©Sven Siebauer – stock.adobe.com

Neue Verordnung verbietet Inhaltsstoffe

Nun erleben die Tattoostudios den nächsten Rückschlag. Am 4. Jänner 2022 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die in erster Linie einen Grenzwert für Konservierungs- und Bindemittel vorsieht. Für den Österreichischen Branchensprecher der Tätowierer, Erich Mehnert, ist dieser Grenzwert unrealistisch niedrig. Aufgrund dieses niedrigen Grenzwertes hätten die Hersteller Probleme, die Mittel herzustellen.

Zu dem Grenzwert der Konservierungs- und Bindemittel tritt mit der Verordnung eine neue Etikettierungsvorgabe in Kraft. Das bedeutet, dass Farben, die von den Inhaltsstoffen her weiterhin erlaubt wären, ab dem 4. Jänner nicht mehr verwendet werden dürfen weil nicht die korrekte Bezeichnung auf dem Etikett steht.

Mehnert ist verärgert darüber, dass er nun Farben wegschmeißen muss, die vom Inhalt her weiterhin erlaubt wären. Er kritisiert außerdem die viel zu kurze Übergangszeit von einem Jahr, die im Jänner ausläuft. Seiner Meinung nach hätte es mindestens zwei Jahre gebraucht.

Rätselraten ist angesagt

Derzeit kann man lediglich abwarten und Rätselraten was die Farbenhersteller machen, sagt Mehnert. „Ich weiß, dass sie mit Hochdruck an Alternativen arbeiten, man weiß aber nicht was rauskommt“, so der Branchensprecher. Das große Problem sei allerdings, dass man keine Erfahrungswert mit den neuen Produkten habe. Dieses Problem sieht auch Daniel Hofer. Er ist sich sicher, dass die Farbhersteller eine Alternative finden werden, ob die Qualität die gleiche sein wird kann derzeit aber niemand sagen. Hofer braucht momentan seine Restbestände auf und hat keine neue Bestellung mehr aufgegeben.

Ein Jahr später, im Jänner 2023, tritt dann der zweite Teil der Verordnung in Kraft, dieser Teil hat zwei Jahre Übergangsfrist bekommen. Ab dann dürfen die beiden Farbpigmente „Grün7“ und „Blau15:3“ nicht mehr verwendet werden. Vor allem das Verbot von „Blau15:3“ wird laut Erich Mehnert zu Problemen führen, denn dieses Pigment sei in zwei Drittel aller Farben enthalten. Derzeit gebe es noch keine Alternativen dafür.

Tattoo
Success Media – stock.adobe.com

EU-Petition gestartet

Im Frühjahr 2021 startete Mehnert deshalb eine Petition beim EU-Parlament, die bislang von knapp 112.000 Menschen unterstützt wurde. Es ist damit die erfolgreichste Petition, vor dem EU-Parlament. Darin fordert Mehnert das Aussetzen der Verordnung bis wissenschaftliche Nachweise vorliegen würden, die die Verordnung begründen. Zudem fordert er mehr Zeit für die Umstellung.

Hautarzt begrüßt Verordnung und warnt vor Henna-Tattoos

Der Hautarzt Udo Längle in Dornbirn begrüßt die neue Verordnung. Es sei im Interesse der Kunden, dass die Farben, die in den Körper gespritzt werden, nicht schädlich sind und keine Langzeitschäden hervorrufen können. Bei Medikamenten oder Impfungen werde vor einer Zulassung auch geprüft, ob sie wirken und nicht schädlich für den Körper sind. Und Tattoofarbe spritze man ja auch in den Körper, so Längle.

Der Hautarzt warnt auch vor allergischen Reaktionen. Seiner Erfahrung nach seien es vor allem bunte Tattoos, die oft zu allergischen Reaktionen führen. Zudem warnt er vor sogenannten „Henna-Tattoos“, die sich viele im Urlaub machen lassen. In sehr vielen dieser Tattoos sei die Substanz PPDA (p-Phenylendiamin) enthalten, die hochallergisch wirken kann, erklärt Längle.