Futter gibt es derzeit noch genug für das Wild und darum besteht auch eine Regelung, ab wann überhaupt ein Futterstand in Betrieb genommen werden darf – und zwar erst ab dem 15. Oktober. Nun landeten Fotos eines gefüllten Futterstandes auf dem Schreibtisch des Bezirkshauptmannes. Es handele sich um einen absoluten Gesetzesverstoß, sagt der Bludenzer Bezirkshauptmann Harald Dreher.
Die Begründung des zuständigen Jägers gegenüber der BH: Es sei zu viel Heu übriggeblieben, es habe keinen Vorsatz zur Fütterung gegeben. Dennoch hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein Strafverfahren eingeleitet. In der Zwischenzeit soll der Futterstand mit Planen verhängt worden sein.