Cyber Mobbing, Internet Mobbing
©asiandelight – stock.adobe.com
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Chronik

Extremer Fall von Cybermobbing in Vorarlberg

Über einen extremen Fall von Cybermobbing berichten die „Vorarlberger Nachrichten“ in ihrer Samstag-Ausgabe. Ein Mädchen an einer Vorarlberger Mittelschule erhielt wochenlang Beleidigungen über Instagram und wurde sogar mit dem Tod bedroht. Unter Verdacht geriet eine Klassenkollegin. Schließlich wendete sich aber das Blatt.

Ein 13-jähriges Mädchen erhielt im Herbst des vergangenen Jahres plötzlich mehrere Hassnachrichten über die Social-Media-Plattform Instagram. Die Nachrichten wurden alle von offensichtlich erkennbaren Fake-Accounts gesendet. In den Nachrichten wurde das Mädchen beschimpft, beleidigt und sogar eine Vergewaltigung und der Tod wurden ihr angedroht. Einige dieser Nachrichten waren mit einem Namen unterzeichnet, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ berichten. Dadurch fiel der Verdacht sofort auf eine Mitschülerin des Mädchens, die genau diesen Namen hatte.

Die Mutter des betroffenen Mädchens brachte die Vorfälle zur Anzeige, und es wurde publik, dass eine Klassenkameradin mit Migrationshintergrund als Verfasserin der Nachrichten angenommen werde. Das beschuldigte Mädchen wurde laut dem Artikel vor der gesamten Klasse von einer Lehrerin bloßgestellt und daraufhin für vier Wochen von der Schule suspendiert. Erst nach umfangreicher Intervention habe die Schülerin wieder am Onlineunterricht teilnehmen dürfen. Allerdings in einer anderen Klasse.

IP-Adressen führten zur wahren Täterin

Der Vorfall machte in der Schule die Runde – und die Familie des beschuldigten Mädchens wurde bedroht, Unbekannte hätten vor der Haustüre randaliert und sogar eine Matratze angezündet. Die noch jüngeren Geschwister seien sogar von Autos verfolgt worden.

Das Mädchen stritt die Vorwürfe gegen sie ab, woraufhin die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Familie durchführte. Dabei wurden elektronische Geräte beschlagnahmt, doch auf keinem der Geräte konnten irgendwelche Hinweise festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft forderte daraufhin von verschiedenen Mobilfunkbetreibern und der Social-Media-Plattform Instagram IP-Adressen sowie Stamm- und Zugangsdaten der Fake-Accounts, von denen die Nachrichten geschrieben wurden, an.

Nachrichten selbst geschrieben

Und was dabei herauskam, war kaum zu glauben. So gut wie alle IP-Adressen, von denen die Hassnachrichten gesendet wurden, kamen vom Internetanschluss des vermeintlichen Opfers. Bei einer anschließend durchgeführten Hausdurchsuchung wurden zwei Smartphones gefunden, die beide dem 13-jährigen Mädchen gehörten. Auf einem der beiden Smartphones wurden die gesendeten Hassnachrichten gefunden.

Zu jung: Verfahren eingestellt

Für die Staatsanwaltschaft war somit klar, dass das Mädchen die Hassnachrichten selbst geschrieben hatte und die Straftaten ihrer Klassenkameradin in die Schuhe schieben wollte. Da das Mädchen zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht 14 Jahre alt war, und somit nicht strafmündig, wurde das Verfahren wegen Verleumdung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Zeugenaussage eingestellt.