Der 45-Jährige hatte in den Befragungen vor dem Prozess stets seine Unschuld betont. Seine Verteidigerin sagte dazu: Es gebe zu viele Unsicherheiten, der Angeklagte sei nicht schuldig. Möglicherweise habe das Opfer die Überweisung selbst getätigt, als die Frau völlig betrunken gewesen sei.
Anwalt Sanjay Doshi konnte jedoch beweisen, dass das Handy der Lebensgefährtin zum Zeitpunkt der Tat genau dort war, wo sich der Angeklagte aufhielt, die Geschädigte befand sich an einem anderen Ort. Der Angeklagte bekannte sich schließlich schuldig und wurde zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.