Die Anklage wirft dem Familienvater vor, dass er trotz positivem Coronavirusbescheid während der Quarantäne seine Kinder zu einem Essen getroffen und dadurch einer schweren gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt hat.
Zweiter Test nicht gemacht
Der Richter fragte am Mittwoch den Angeklagten, ob es denn stimme, dass sein Vater am Coronavirus gestorben sei. Der Angeklagte bestätigte das. Der Richter fragte ihn zudem, ob er denn glaube, dass er gescheiter als die Gesundheitsbehörden sei. Das sei er nicht, sagte der Mann. Er sei wie andere Mitglieder der Familie auch in Quarantäne gekommen und hätte sich nach rund zehn Tagen gesund gefühlt.
Den Bescheid der BH, dass er zu Hause bleiben hätte müssen und keinen Besuch empfangen dürfe, habe er oberflächlich gelesen. Den zweiten Test, der nötig wäre, um aus der Quarantäne zu kommen, habe er nicht gemacht, weil auch die anderen Familienmitglieder wieder negativ getestet wurden.
Höhe der Infektionsgefahr noch unklar
Am Mittwoch klärte das Gericht, ob der Angeklagte zumindest in Kauf nahm, dass seine Kinder angesteckt werden können. Was jetzt noch fehlt, ist ein Gutachten, das zeigt, wie groß die Infektionsgefahr war.