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Politik

Abgeschobener Lehrling darf zurück

Der vor seiner Abschiebung im Oktober 2018 in Lustenau als Gastronomielehrling beschäftigte Asylwerber Qamar A. erhält einen Aufenthaltstitel für ein Jahr. Das berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“ (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf die Rechtsanwälte des Pakistaners, Stefan Harg und Ludwig Weh.

Damit darf der junge Mann laut dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seit Dienstag wieder nach Österreich einreisen.

„Sie können sich nicht denken, wie froh ich heute bin. Ich habe sehr lange auf diesen Tag gewartet“, sagte A. gegenüber den „Vorarlberger Nachrichten“. Er erhält die Aufenthaltsberechtigung plus, darf also arbeiten. In einem Jahr wird sein Aufenthalt neu bewertet. Man organisiere bereits seine Einreise, hieß es seitens seiner Unterstützer. Seit fast drei Jahren befindet sich A. wieder in Pakistan.

Qamar Abbas sitzt an einem weißen Tisch
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Qamar A. erhält die Aufenthaltsberechtigung plus, darf also auch arbeiten

A. war 2012 illegal nach Österreich gekommen und hatte einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Er erhielt jedoch keinen positiven Asylbescheid. Wenige Tage bevor er im Oktober 2018 außer Landes gebracht wurde, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Bescheid für seine Abschiebung aufgrund von Verfahrensmängeln aufgehoben. Die Abschiebung wurde letztlich nach einer kurzfristig angesetzten Anhörung A.s vollzogen.

Im Februar 2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abschiebung als rechtswidrig. Der Bescheid über die Verweigerung eines Aufenthaltstitels und der Erlass einer Rückkehrentscheidung wurden im Juli 2021 im Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht in Linz aufgehoben. Das Verfahren um den Aufenthaltstitel ging neu an den Start und endete nun positiv für A.

Fall sorgte für Aufsehen über die Landesgrenzen hinaus

Der Fall sorgte über Vorarlberg hinaus für Aufsehen, da der Asylwerber als gut integriert galt und zum Zeitpunkt der Abschiebung in einer Pizzeria Lehrling war. Er konnte ein Sprachzertifikat der Stufe B1 sowie rund 1.000 Unterstützungsschreiben, eine Beschäftigungsbewilligung und einen erfolgreichen Abschluss des ersten Lehrjahrs vorweisen. Auch deshalb kam aus Vorarlberg der Ruf nach einem Mitspracherecht der Länder beim humanitären Bleiberecht. Zudem bezogen sich die Demonstrationen der Vorarlberger Plattform „Uns reicht’s“, die sich für ein menschliches Asylrecht einsetzt, direkt auf sein Schicksal.

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Demo für Abbas
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Viele Menschen hatten sich für das Bleiben von Qamar A. eingesetzt
Abbas als Lehrling in Lustenau
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Er war gut integriert und Lehrling in einem Lustenauer Gastronomie-Betrieb
Polizisten Abbas
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2018 wurde er nach Pakistan abgeschoben
Abbas
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2020 erkannte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Abschiebung als rechtswidrig
Abbas am Handy – er freut sich sehr, wieder nach Vorarlberg zu kommen
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Der ORF Vorarlberg hat Qamar am Handy erreicht, er freut sich sehr auf Vorarlberg

Früherer Arbeitgeber will ihn wieder beschäftigen

Wie er wieder nach Vorarlberg kommt, weiß Qamar A. noch nicht, er bekomme demnächst von seinem Anwalt weitere Informationen, sagte er gegenüber dem ORF Vorarlberg. Der Lustenauer Gastronom Marcel Lerch, bei dem er vor seiner Abschiebung gearbeitet hat, garantiert bei den Behörden dafür, dass Abbas bei ihm beschäftigt wird und auch eine Unterkunft bekommt.