Mord-Angeklagter
ORF Vorarlberg
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Gericht

Lebensgefährtin ermordet: 20 Jahre Haft

Der Mordprozess am Landesgericht Feldkirch hat am Dienstag mit einem Schuldspruch geendet. Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt.

Jetzt ist es von einem Geschworenengericht bestätigt, wenn auch die Abstimmung mit fünf zu drei eher knapp ausfiel: Der 37-jährige Deutsche hat im November vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin an den Haaren gerissen, zu Boden gezerrt, mit den Fäusten auf sie eingeschlagen und mit den Füßen gegen ihren Kopf getreten – und sie dabei so schwer verletzt, dass sie nach zehn Tagen auf der Intensivstation verstarb. Seine ebenfalls anwesende Exfreundin hat der Mann gewürgt und geschlagen – hier ist er wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden.

Der Versuch des Verteidigers, auf unzurechnungsfähig zu plädieren – der Mann war zur Tatzeit schwer betrunken – hat nicht gefruchtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, seiner Lebensgefährtin im Streit so schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass die 37-jährige Wolfurterin nach einer irreversiblen Hirnschädigung nach zehn Tagen im Koma starb. Die am Streit beteiligte Ex-Freundin des Mannes wurde ebenfalls verletzt. Alle Beteiligten waren alkoholisiert, der Mann hatte zwischen 2,1 und 3,4 Promille.

Staatsanwaltschaft: Massive Gewalteinwirkung

Laut Staatsanwaltschaft besuchte der Angeklagte seine Ex-Freundin, die beiden tranken viel Alkohol. Die Lebensgefährtin kam dazu, sie war eifersüchtig, es kam zum Streit. Die Lebensgefährtin holt die Polizei und erklärte, sie sei geschlagen worden. Allerdings zogen die Beamten unverrichteter Dinge wieder ab.

Dann seien dem Angeklagten alle Sicherungen durchgebrannt, so die Staatsanwaltschaft. Er habe die Lebensgefährtin an den Haaren gepackt, mit den Fäusten auf sie eingeschlagen, sie zu Boden gezerrt und ihr mit voller Wucht gegen Kopf und Gesicht getreten. Schließlich habe er sie vor die Wohnungstür gezerrt und sie im Stiegenhaus liegen gelassen.

Gerichtsmediziner: Verletzungen nicht von Stiegensturz

Die Schuld für die schweren Verletzungen der Ex-Freundin nahm der 38-Jährige im Vorfeld des Prozesses auf sich, den Tod der 37-Jährigen könne er sich allerdings nicht erklären, er habe sie „definitiv nicht geschlagen“.

Vor Gericht gab der Mann aber zu, die Lebensgefährtin an den Haaren gezogen und aus der Wohnung geworfen zu haben. Die Kopf- und Gesichtsverletzungen, das sagten der Angeklagte und auch sein Verteidiger, könnten auch von einem Sturz über die Stiege stammen.

Die Theorie vom Stiegensturz hielt Gerichtsmediziner Walter Rabl dagegen für wenig plausibel. Das Gehirn der Frau sei über die Mitte nach rechts verschoben gewesen, die Frau habe schwerste Formen von Knochenbrüchen im Gesicht erlitten. Ein Stiegensturz hätte ein völlig anderes Verletzungsbild ergeben, so Rabl.

Zunächst von medizinischem Notfall ausgegangen

Zeugen hatten die Polizei am 26. November 2020 gegen 22.00 Uhr zu einer nicht ansprechbaren Person in einem Stiegenhaus in Bregenz gerufen. Da äußerlich augenscheinlich kaum Verletzungen erkennbar waren, gingen die Beamten zunächst von einem medizinischen Notfall aus, so die Polizei damals.

Die 37-jährige Frau aus Wolfurt wurde daraufhin mit der Rettung ins Landeskrankenhaus Feldkirch gebracht. Im Krankenhaus wurden schwere Verletzungen am und im Kopf der Frau festgestellt. Sie musste intensivmedizinisch versorgt werden und verstarb am 6. Dezember an den Folgen ihrer schweren Verletzungen.

Schutzorganisationen bitten um Aufmerksamkeit

Gewaltschutzorganisationen bitten in diesem Zusammenhang um besondere Sensibilität der Menschen im Umfeld von Frauen, die möglicherweise Gewalt ausgesetzt sind: Es sei wichtig, besonders aufmerksam auf diese Situationen zu reagieren und, wenn möglich, Hilfe zu rufen.