Fahrradkurs am Ring
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Verkehr

Mehr Sichtbarkeit im Straßenverkehr

In der dunklen Jahreszeit steigern schlechte Witterungs- und Sichtverhältnisse das Risiko für Verkehrsunfälle. Besonders gefährdet sind junge Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Deshalb startet das Land nun die Kampagne „SicherLicht“.

Gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, dem ÖAMTC, der Polizei, der Radlobby Vorarlberg, dem Radfachhandel und Sicheres Vorarlberg startet das Land Vorarlberg im Herbst die Kampagne „SicherLicht“. Zudem initiieren sie einen Kreativwettbewerb für Kinder und Jugendliche.

„Zwischen 2016 und 2020 sind 3.890 Kinder und Jugendliche auf Vorarlbergs Straßen verunglückt. In 1.270 Fällen spielten schlechte Sicht und Dunkelheit eine Rolle“, erklärte Mobilitätslandesrat Johannes Rauch und betont: „Jeder einzelne dieser Unfälle ist einer zu viel!“ Entscheidend für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sind gut beleuchtete Straßen, Aufmerksamkeit und Konzentration der Autofahrerinnen und Autofahrer.

Jedes vierte Kind ist zu dunkel gekleidet

Wichtig ist aber auch, dass gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Dunkeln sichtbar sind. Aktuelle Beobachtungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) zeigen: Jedes vierte Kind ist zu dunkel gekleidet, informierte Martin Pfanner vom KfV: „Und je älter ein Kind wird, desto weniger ist es mit Reflektoren ausgestattet.“ Diese können jedoch mitunter lebenswichtig sein, so Pfanner: „Wer sich sichtbar kleidet, reduziert das Risiko eines Unfalles um fast 50 Prozent.“ Fußgänger oder Radfahrer mit reflektierender Kleidung sind bei Abblendlicht von Autofahrern bereits aus 140 Meter Entfernung deutlich zu erkennen, dunkel gekleidet hingegen erst aus 20 bis 30 Metern.

Bewusstsein schaffen

„Mit der Kampagne ‚SicherLicht‘ wollen wir Bewusstsein dafür wecken, wie wichtig es ist, sich sichtbar zu machen, und im Besonderen über die richtige Beleuchtung und Bekleidung für Radfahrerinnen und Radfahrer informieren“, betonte Landesrat Rauch.

Fahrräder benötigen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) eine umfangreiche Beleuchtung. Vorne müssen die Scheinwerfer weiß sein und dürfen nicht blinken. Hinten sind rote Scheinwerfer erlaubt, die auch blinken dürfen. „Praktisch sind fest verbaute Lichter mit Nabendynamo, weil diese nicht vergessen werden können“, sagte Anna Schwerzler-Nigg, Fahrradbeauftragte des Landes Vorarlberg.

Alternativ können Stecklichter am Fahrrad angebracht werden. Eine Stirnlampe gilt nicht als Fahrradbeleuchtung. „Das ist oftmals nicht bekannt“, warnt Anna Schwerzler-Nigg. Darüber hinaus schreibt die StVO Rückstrahler (vorne weiß und hinten rot), jeweils zwei gelbe Katzenaugen (alternativ Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen am Rad) sowie Pedalreflektoren vor.