Landeskrankenhaus Bludenz, außen, Rettungswagen
Mathis Fotografie
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Coronavirus

CoV: Spitäler verschärfen Maßnahmen

Die Besuchsregeln in den Vorarlberger Landeskrankenhäuser werden aufgrund der steigenden CoV-Infektionszahlen wieder verschärft. Besucher brauchen einen 3-G-Nachweis und eine FFP2-Maske. Zudem gilt die 4x1-Regel bei den Patientenbesuchen.

Die 4x1-Regelung bedeutet, dass pro Patient nur mehr eine Besuchsperson pro Tag für die Dauer von einer Stunde erlaubt ist. Ausnahmen von der Besuchseinschränkung gelten für Kinder, Gebärende und Schwerstkranke.

Schuld Corona Spitäler
Krankenhausbetriebsgesellschaft

Beim Betreten des Spitals müssen Personen ab zwölf Jahren über einen 3-G-Nachweis verfügen. Getestete benötigen ein gültiges, behördlich erfasstes negatives Testergebnis. Der „Ninja-Pass“ von Schülern wird anerkannt. Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (sechs Monate gültig) oder ärztlichem Zeugnis nachweisen. Ebenso gilt ein Nachweis über neutralisierende Antikörper.

Als geimpft gelten Personen mit vollständiger Immunisierung bzw. einmaliger Impfung nach überstandener Covid-19-Erkrankung für 360 Tage nach der (zweiten) Impfung beziehungsweise bei Johnson & Johnson ab dem 22. Tag der Impfung für 270 Tage.

Durchgängig FFP2-Maske ab 14 Jahren

Während des Aufenthalts im Krankenhaus müssen Besucher ab 14 Jahren durchgängig eine FFP2-Maske tragen, das gilt auch im Krankenzimmer. Kinder bis 14 Jahren benötigen einen Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Vor dem Zutritt zu einer Abteilung ist eine Händedesinfektion durchzuführen.

Die Krankenhausbetriebsgesellschaft ersucht auch darum, die Spitalsambulanzen nur im Notfall oder mit einer Überweisung eines niedergelassenen Arztes aufzusuchen.