Der Angeklagte übernahm den „McLaren 650 S Spider“ im Jahr 2015 auf dem Genfer Autosalon. Das Fahrzeug sei ein Geschenk seines Vaters gewesen, sagte er. Der Vater des Angeklagten hat in der Schweiz einen Wohnsitz, weshalb man ein Schweizer Kennzeichen beantragen konnte. Als Zulassungsbesitzer waren beide, Vater und Sohn, eingetragen. Der 48-Jährige fuhr den Wagen nach Vorarlberg und weiter nach Ungarn, wo er ein Busunternehmen betreibt und auch lebt.
Strafverfahren trotz Nachzahlung
Drei Jahre fuhr er mit dem auffallenden Sportwagen umher, ehe er bei einer erneuten Ausreise aus der Schweiz kontrolliert wurde. Die Beamten wurden aufmerksam, weil der Angeklagte zwei Handys verzollte. Da für den Wagen niemals die 69.000 Euro Zollabgaben bezahlt worden waren, wurde dieser Betrag nachgefordert und umgehend bezahlt.
Dennoch wurde ein Strafverfahren wegen des Finanzvergehens des Schmuggels eingeleitet. Dieses endete mit einem Schuldspruch und 10.000 Euro unbedingter Geldstrafe. Weiters wurden insgesamt 25.000 Euro auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.