In Wien fand am Donnerstag der Zivilprozess der Familie gegen die Republik Österreich statt. Die Angehörigen des damals 46-jährigen Ermordeten wollen Schadenersatz. Der Vorwurf: Hätten alle so gehandelt, wie es die Gesetze vorsehen, könnte der Mann noch leben.

Inhaftierung hätte Tat verhindert
Für den Anwalt der Familie ist klar: Die Beamten des Innenministeriums wussten, dass der Täter bereits im Ausland Straftaten begangen hatte. Im Zuge seiner Vernehmung im Asylverfahren habe der Mann das auch zugegeben, sagt Rechtsanwalt Stefan Denifl. Er glaubt daher, die Beamten hätten diese Tatsache der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, damit diese Untersuchungshaft hätte verhängen können. Dann wäre der spätere Mörder nicht frei in Österreich unterwegs gewesen.
Richterin muss nun entscheiden
Auch über das Asylrecht hätte der Mann bei der Einreise nach Österreich festgehalten werden können zum Schutz der Bevölkerung, so die Kläger. Die Richterin wird jetzt entscheiden, ob das Innenministerium anders hätte handeln müssen und mitverantwortlich für den Tod des Sozialamtsleiters war. Die Kinder und die Lebensgefährtin des Opfers fordern je 20.000 Euro Schadenersatz, der Vater 10.000 Euro.