Schweizer Flagge im Wallis
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Coronavirus

„3-G-Regel“ für Schweizer Gastronomie und Museen

Die Schweiz weitet angesichts steigender Coronavirus-Zahlen die Nachweispflicht stark aus. Ab Montag, 13. September, haben nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zu Restaurants und zu vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Wer etwa ins Kino. Schwimmbad oder in ein Museum gehen möchte, muss ein Zertifikat über eine Coronavirus-Impfung, eine überstandene Erkrankung oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Die „3-G-Regel“ gilt für alle über 16 Jahre.

Zur Begründung für die Verschärfungen verwies die Schweizer Regierung auf die steigenden Infektionszahlen, die wieder angespannte Lage in den Krankenhäusern und die starke Auslastung der Intensivbetten. Die neue Regel ist bis zum 24. Januar befristet. Wenn sich die Infektionslage bessert, kann sie auch vorher aufgehoben werden.