Das Personal in den Kindergärten muss künftig geimpft sein oder einen gültigen negativen CoV-Test vorweisen. Außerdem muss ungeimpftes Personal ab 1. Oktober pro Woche einen PCR-Test vorlegen. Personen, die auf Besuch in den Kindergarten kommen, dürfen nur rein, wenn sie einen 3-G-Nachweis haben und eine Maske tragen. Ausgenommen davon sind Eltern, die ihre Kinder abholen oder in den Kindergarten bringen.
Erweiterte 1-G-Regel für Rüscher denkbar
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) denkt über eine 1-G-Regel in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nach. Speziell in der Nachtgastronomie, aber auch bei Stehpartys wie beim Apres-Ski will Mückstein die 1G Regel einführen. Das heißt, nur mehr geimpfte Personen sind zugelassen. Der Minister sagte in mehreren Interviews, man müsse die Ungeimpften schützen. Viele Veranstaltungen seien Hochrisikogebiete für Ungeimpfte.
Die Vorarlberger Landesregierung ist nicht ganz weit weg von diesem Vorschlag. Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) kann sich eine erweiterte 1-G-Regel vorstellen. Geimpfte und PCR-Getestete sollen überall reinkommen, wobei die PCR-Tests etwa kosten sollten.