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Drohnen: Was ist erlaubt?

Beim Fußball-Länderspiel Moldawien gegen Österreich am Mittwoch hat eine Drohne für Aufregung gesorgt und den Anpfiff verzögert. Es ist nicht das erste Mal, dass eine Drohne für Probleme sorgt. voralrberg.ORF.at klärt auf, was erlaubt ist und was nicht.

Die ORF-Kameramänner Alexander Roschanek und Nikolai Dörler haben die Lizenz zum Fliegen, für eine Drohne über 250 Gramm reicht das Absolvieren eines Online-Tests nämlich nicht aus, hier ist ein Führerschein Pflicht. „Natürlich gibt es die klassischen schwarzen Schafe und das sind genau die Gefährlichsten, weil die meistens irre schnell durch die Gegend fliegen“, erklärt Bernhard Forti vom Aero-Club-Bodensee. Er ist Drohnenausbildner und Pilot. Dabei geht die Gefahr vor allem von der Aufschlagsenergie aus.

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Maximal 120 Meter über dem Boden

Verboten sind Drohnenflüge im Umkreis von eineinhalb Kilometern an Flugplätzen und Krankenhäusern. Die erlaubte maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Boden. Zudem darf bei Nacht nur mit einer Sondergenehmigung der Austro Control geflogen werden.

Drohne ohne Bewilligung

Beim Länderspiel Moldawien gegen Österreich sorgte eine Drohne für einen verspäteten Anpfiff. Angeblich hat ein kleiner Junge diese über das Spielfeld fliegen lassen.

Registrierungspflicht sobald Kamera dabei ist

Von der Drohnen-Registrierungspflicht sind lediglich Spielzeuge ausgenommen, die auch als solche unter die EU Richtlinie fallen. Sobald mit einem Sensor personenbezogene Daten erfasst werden können, sprich eine Kamera mitgeführt wird, gilt die Drohne als unbemanntes Luftfahrzeug und das heißt, die Leidenschaft fürs Drohnenfliegen ist registrierungspflichtig.