Wer die vorgeschriebenen Grenzen weit überschreitet, muss künftig mit einer deutlich längeren Führerscheinabnahme rechnen. Zusätzlich wurden die Strafen bei schweren Übertretungen teilweise mehr als verdoppelt, etwa das Höchstmaß von 2.180 auf 5.000 Euro.
Auch die Mindestbeträge wurden erhöht. Wer die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 30 Kilometer pro Stunde überschreitet, zahlt nun mindestens 150 Euro statt bisher 70. Drohte bisher bei erstmaliger Übertretung um 41 bis 60 km/h im Ortsgebiet ein Führerscheinentzug von zwei Wochen, so ist es jetzt ein Monat.
Wiederholt sich das Vergehen, drohen drei Monate. Mit jeder weiteren Überschreitung sind es je nach Schwere drei bis sechs Monate. Wurde eine Übertretung begangen, läuft der Vermerk im Führerscheinregister nun erst nach vier Jahren ab.
Gewessler: „Wichtiger Schritt“
Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) verteidigte das Paket im Ö1-Morgenjournal. Es sei ein „wichtiger Schritt“ für die Verkehrssicherheit in Österreich – aber nicht der einzige. Es werde an der Beschlagnahmung des Fahrzeuges in letzter Konsequenz noch gearbeitet.
Polizei begrüßt Gesetzesnovelle
Für den stellvertretenden Leiter der Vorarlberger Verkehrspolizei, Peter Rüscher, ist die Gesetzesnovelle ein gute Sache. „Das ist schon ein Instrument, das man zumindest einmal ausprobieren sollte, weil die bisherigen Maßnahmen offensichtlich nicht ausreichend gegriffen haben“, sagt Rüscher.
Er glaubt nicht, dass diese Personengruppe mit Argumenten dazu gebracht werden kann, auf das Rasen zu verzichten. „Wenn man auf die Schweizer Autobahn blickt sieht man, dass das Verkehrsverhalten dort ein anderes ist“, erklärt Rüscher. Das hänge dominant mit den höheren Strafen zusammen.