Der Vorwurf des Zollamts und der Staatsanwaltschaft war damals, dass die Familie die Barren von Liechtenstein über Österreich nach Tschechien schmuggeln wollte. Nun stellte sich heraus, dass die Silber- und Goldbarren Familienersparnisse sind, die viele Jahre lang in einer Liechtensteiner Bank gelegen waren. Die Familie wollte sie im Zuge eines Bankwechsels nach Zürich bringen. Den Umweg über Vorarlberg machte die Familie damals nur, weil die Tochter eine Jeansjacke im Hotel vergessen hatte. Ein gerichtliches Strafverfahren gegen die Familie werde es also nicht geben, sagt ihr Anwalt Martin Spornberger.

Streit um 100.000 Euro Einfuhr-Umsatzsteuer
Trotzdem hat die Familie einen Bescheid bekommen, dass sie Einfuhr-Umsatzsteuer bezahlen muss. Das wären insgesamt rund 100.000 Euro. Das Bundesfinanzgericht gab aber der Familie Recht. Sie muss die Steuern nicht bezahlen, weil die Barren nicht in den Wirtschaftskreislauf der EU gekommen sind, so die Begründung. Das Zollamt will das aber nicht akzeptieren und hat bereits Rechtsmittel eingebracht. Schlussendlich wird also der Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Familie die 100.000 Euro bezahlen muss oder nicht.
Die 74 Barren Gold (3,25 Kilogramm) und 707 Barren Silber (662 Kilogramm) sind derzeit noch beschlagnahmt und liegen beim Zollamt. Der Anwalt der Familie hat aber bereits angekündigt, einen Antrag zu stellen, dass die Familie die Barren zurückbekommt. Weil es kein Strafverfahren geben wird, werden die Barren wieder zurückgegeben.