Grüner Pass
APA/HELMUT FOHRINGER
APA/HELMUT FOHRINGER
Coronavirus

Wann die Impfungen für den Grünen Pass ablaufen

In gut zwei Monaten könnte der Grüne Pass bereits bei manchen wieder auf Rot schalten. Dann sind für die ersten Geimpften die 270 Tage nach der Vollimmunisierung gegen das Coronavirus vorbei. In Österreich gelten aber gewisse Ausnahmen und Übergangsfristen – unter anderem für diejenigen, die mit Biontech/Pfizer und Moderna geimpft wurden.

Ende Dezember wurden in Vorarlberg die ersten Menschen zum ersten Mal gegen das Coronavirus geimpft. Schon am 29. Jänner bekamen einige hundert Menschen ihre zweite Spritze und waren damit vollimmunisiert. Für den Grünen Pass endet im Grundsatz 270 Tage (also etwa neun Monate) nach dem zweiten Stich die Gültigkeit der Impfung (bei der Einmalimpfung Johnson & Johnson nach dem ersten Stich), das ist per Verordnung so geregelt. Diese Frist gilt für den Grünen Pass in der gesamten EU.

Das muss aber nicht automatisch heißen, dass bereits am 26. Oktober der Grüne Pass der ersten Vollimmunisierten auf Rot schaltet, wenn sie bis dahin keine dritte Impfung bekommen haben. Denn in Österreich gibt es Ausnahmen von dieser Frist – oder besser gesagt, die Frist beschränkt sich auf einige Gruppen.

Übergangsfrist bei gewissen Impfstoffen

Die Frist beschränkt sich in Österreich auf Senioren, Risiko-Patienten und alle Menschen, die bisher mit den Impfstoffen von Astra/Zeneca oder Johnson & Johnson geimpft worden sind. Diese müssen sechs bis neun Monate nach der Vollimmunisierung eine Auffrischung erhalten, ansonsten gelten sie nicht mehr als geimpft.

Ausnahme in Österreich bilden all jene Erwachsene, die bereits mit dem Mittel von Biontech und Pfizer oder Moderna geimpft worden sind. Für die gibt es schon jetzt eine für alle geforderte Übergangsfrist von drei Monaten: Die Gültigkeit ihres Impfschutzes endet erst zwölf Monate nach der Vollimmunisierung – allerdings nur in Österreich. Für die Gruppe der Zwölf- bis 18-Jährigen wird vorerst überhaupt keine Auffrischung empfohlen.

Anmeldung für Auffrischung ab September möglich

Um den Grünen Pass weiterhin auf Grün zu halten, beginnen bereits am 17. Oktober die Auffrischungsimpfungen in Vorarlberg. Wer sich diese holt, für diejenige oder denjenigen wird der Grüne Pass automatisch verlängert.

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) versichert, dass alle, die den Impfschutz verlängern wollen, das auch innerhalb der Frist können. Schon ab September soll man sich zur Auffrischung anmelden können. Ein intelligentes Datensystem soll sicherstellen, dass die Termine zeitgerecht an die Richtigen vergeben werden.

Parallel dazu wird zwischen Bund und Ländern verhandelt, die Gültigkeitsdauer von aktuell nur 270 Tagen um drei Monate zu verlängern, um allfällige Termin-Kollisionen zu vermeiden, sagt Rüscher. Diese Verhandlungen laufen auch zwischen den EU-Staaten, denn der Grüne Pass soll ja auch weiterhin gewisse Freiheiten auf dem Kontinent ermöglichen.