
Im Bregenzerwald mit seinen vielen Klein-Gemeinden wolle man die Flächen weiter selbst widmen, sagt Flatz. Die zuständigen Personen in der Gemeindevertretung seien sich ihrer Aufgabe sehr wohl bewusst. Auch kleine Gemeinden seien in der Lage, räumliche Entwicklungskonzepte zu erstellen. Diese seien dann auch eine Vorgabe für die Zukunft, die man nicht einfach missachten könne.
In der aktuellen Diskussion über Widmungen wird auch vorgeschlagen, die Widmungskompetenz auf eine regionale Ebene zu verlagern. Flatz sieht auch jetzt bereits genügend Unterstützung auf regionaler Ebene und auch auf Landesebene.
NEOS fordert Kompetenzverschiebung
NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hat vor rund einer Woche im ORF Sommergespräch die Bürgermeister im Land in helle Aufregung versetzt. Sie verlangte, dass den Gemeindevertretungen die Zuständigkeit für Widmungen weggenommen wird. Als Grund nannte sie den rasanten Flächenverbrauch und die damit verbundenen Unwetterschäden.
ÖVP-Bürgermeister sieht Diskussion gerechtfertigt
Die ÖVP als Partei spricht sich klar gegen diesen Vorstoß aus. Doch es gibt auch in der ÖVP Befürworter dieser Idee: ÖVP-Bürgermeister Rainer Siegele, der für seine eigenständigen Positionen bekannt ist, kann dem Vorschlag durchaus zustimmen. Die Widmungen könnten weiter verbessert werden, wenn sie nicht auf lokaler Ebene in den Gemeinden gemacht würden, sondern zum Beispiel von einem regionalen Gremium, sagt Siegle. Oft seien vor allem kleinere Gemeinden mit der Raumplanung überfordert.
Druck steigt auf Gemeinden
Der Druck, Flächen für Betriebe oder Wohngebiete umzuwidmen sei groß, sagt Siegele. So auch in seiner Gemeinde Mäder, wo er jeden Quadratmeter zweimal verkaufen könnte. Es genüge aber nicht, die Widmungen von Gemeinden wegzugeben. Man müsse auch das Steuersystem umstellen. Derzeit ist es so, dass viele Gemeinden um Betriebe und Wohnbauprojekte rittern, denn damit kommt Geld in die Kassa, durch Steuern oder Zahlungen des Bundes.
Verfassung schützt Kompetenzen der Gemeinden
Um die Kompetenzen ändern zu können, müsste auch die Verfassung geändert werden, sagt Verfassungsexperte Peter Bußjäger. Die örtliche Raumplanung sei Aufgabe der Gemeinden. Land oder Bund dürfen hier keinen Einfluss nehmen, außer es wird ein Gesetz verletzt.