Motorsäge
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Gericht

Sozialstunden für Kettensägen-Drohung

Weil er ungebetenen Besuch mit einer laufenden Motorsäge bedroht hatte, musste sich am Mittwoch ein 45-jähriger Vorarlberger Familienvater vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er war wegen schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angeklagt. Der Mann kam mit einer Diversion davon.

Auf dem Grundstück des 45-Jährigen in Höchst entbrannte Ende Mai eine nächtliche Auseinandersetzung. Vier junge Leute im Alter zwischen 18 und 22 Jahren, darunter die Tochter des Hauses sowie eine Bekannte, fuhren kurz vor Mitternacht zum Haus des 45-Jährigen. Die beiden jungen Frauen wollten sich wegen eines Konflikts aussprechen, doch es gab neuerlich Streit, der zu gegenseitigem Abwatschen führte.

Der Vater kam hinzu, forderte die Besucher auf, das Grundstück sofort zu verlassen. Als dies nicht geschah, holte er eine Motorsäge und startete sie. Der Mann kam direkt aus der Dusche und war nur mit einem Handtuch bedeckt – mit der laufenden Säge fuchtelte er herum und verlor das Handtuch im Scheinwerferlicht des Autos. Mit laufender Säge ging er auf das Auto zu und schnitt ein Loch hinein.

45-Jähriger zeigte sich einsichtig

Vor Gericht räumte der 45-Jährige ein, dass er überreagiert habe, das gefährliche Hantieren mit der Säge sei ein Fehler gewesen. Weil er die Verantwortung für die schwere Nötigung und die Sachbeschädigung übernahm, kam der Mann mit einer Diversion davon.

Das bedeutet, die Vorwürfe, die dem Mann gemacht wurden, werden nicht mit einer Strafe belegt, das Gericht geht aber davon aus, dass sie so stimmen. Er bleibt damit ohne Vorstrafe. Dafür muss er allerdings innerhalb von sechs Monaten 200 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und 350 Euro pauschale Unkosten begleichen. Der Besitzerin des Wagens bezahlte der Mann 200 Euro.

Schuldspruch für 20-Jährigen

Einen Schuldspruch setzte es hingegen für einen 20-Jährigen, der im Auto gesessen war. Er stieg aus, ging auf den 45-Jährigen zu und bedrohte ihn mit dem Umbringen. Wegen dieser Äußerung in der Hitze des Gefechts wurde der junge, dreifach einschlägig vorbestrafte Mann zu sechs Monaten auf Bewährung sowie 240 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt.

Sozialstunden für Kettensägen-Drohung

Weil er ungebetenen Besuch mit einer laufenden Motorsäge bedroht hatte, musste sich am Mittwoch ein 45-jähriger Vorarlberger Familienvater vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Er war wegen schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung angeklagt. Der Mann kam mit einer Diversion davon.