Der Erbschaftsfall Steurer in Wolfurt beschäftigt die Gerichte seit nunmehr über sieben Jahren. Das Testament, angeblich aus dem Jahr 1985, macht einen Begünstigten zum Alleinerben. Nach Ansicht der ums Erbe geprellten Verwandten handelt es sich bei der Testamentsunterschrift um eine Pausenfälschung – mithilfe einer Unterschrift aus dem Jahr 2007.
In den Fall ist auch ein Notar maßgeblich involviert, dessen Name schon bei der Testamentsaffäre immer wieder aufgetaucht ist. Die wiederholte Forderung der geprellten Erben daher: Neben den etwas schwammigen graphologischen Gutachten brauche es unbedingt auch kriminaltechnische Untersuchungen.
Staatsanwaltschaft weist Vorwürfe zurück
Dass die Staatsanwaltschaft keine kriminaltechnische Untersuchung des Testament zulässt, stößt beim Dornbirner Rechtsanwalt Martin Rützler auf Unverständnis. „Meine Vermutung ist, dass man keine zweite Testamentsaffäre wünscht, in die nunmehr auch Notare involviert wären“, sagt Rützler.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch weist in einer schriftlichen Stellungnahme jegliche Vorwürfe zurück. Es gebe keine Anzeichen dafür, dass die Unterschrift gefälscht worden sei. Das Verfahren wurde eingestellt.
Auch wenn es die geprellten Erben nicht wahrhaben wollen, der umstrittene Erbschaftsfall Steurer dürfte – aus juristischer Sicht – wohl endgültig abgeschlossen sein.