Polizisten an der Unfallstelle
Maurice Shourot
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Chronik

Fahrerflucht nach Unfall mit zwei Verletzten

Bei einem Unfall in Schwarzach haben sich am Montagabend zwei junge Männer verletzt. Ihr Auto ist ins Schleudern geraten und gegen ein Wohnhaus geprallt. Der Lenker beging Fahrerflucht, konnte aber wenig später von der Polizei aufgegriffen werden.

Der 20-jährige, führerscheinlose Mann fuhr am Montagabend mit dem Auto seines Onkels auf der Schwarzachtobelstraße talwärts Richtung Schwarzach. Auf dem Beifahrersitz saß ein 19-jähriger Mann. Um ca. 22.15 Uhr verlor der Lenker aus noch unbekannter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug.

Auto prallte gegen Wohnhaus

Das Auto geriet ins Schleudern und kollidierte mit einer Gehsteigkante am rechten Fahrbahnrand. Anschließend prallte der Pkw gegen ein Wohnhaus und kam auf der Schwarzachtobelstraße zum Stillstand. Der 20-jährige Lenker flüchtete zu Fuß in Richtung Alberschwende und ließ seinen verletzten Beifahrer im Auto zurück. Eine Polizeistreife konnte ihn aber kurz darauf anhalten und zur Unfallstelle zurückbringen.

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Das demolierte weiße Unfallauto
Maurice Shourot
Rettungskräfte an der Unfallstelle
Maurice Shourot
Das demolierte weiße Unfallauto
Maurice Shourot
Polizisten an der Unfallstelle
Maurice Shourot
Die demolierte Front eines weißen Autos
Maurice Shourot

Sowohl der Unfalllenker als auch der Beifahrer wurden durch den Unfall verletzt und zur weiteren Behandlung in die Spitäler in Dornbirn und Feldkirch eingeliefert. Neben dem Auto wurde auch die Mauer des Wohnhauses beschädigt. Der Lenker wird nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr, unbefugtem Gebrauch von Fahrzeugen sowie Imstichlassen eines Verletzten bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

ÖAMTC: „Fahrerflucht kein Kavaliersdelikt“

Bei Unfällen mit Fahrerflucht sind in Österreich im vergangenen Jahr neun Menschen ums Leben gekommen. Ein Opfer war in Vorarlberg zu beklagen. Aus Sicht des ÖAMTC flüchten immer wieder Menschen nach selbst verursachten Unfällen vom Unfallort – sei es aus Überforderung mit der Situation, aus Angst oder weil sie keine Fahrerlaubnis besitzen oder unter Alkoholeinfluss stehen.

Auch bei einem Park- oder Blechschaden ist es nötig, den Vorfall unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle zu melden. Wer das nicht tut, riskiert saftige Strafen. Je nach Schwere des Vergehens bzw. der Folgen muss man mit bis zu 2.180 Euro Verwaltungsstrafe rechnen. Ist der Straftatbestand des Imstichlassens eines Verletzten erfüllt, droht sogar ein gerichtliches Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.