Mit 120 Anzeigen wegen Schwarzarbeit zeigt der Trend auch heuer nach unten. Die Schwarzarbeit im Land erstreckt sich dabei über viele Branchen: vom Bau über Gastronomie und Reinigung bis hin zum Transportwesen.
Hohe Dunkelziffer in bestimmten Bereichen
Stefan Trittner vom Finanzministerium geht besonders in jenen Bereichen von einer hohen Dunkelziffer aus, in denen eine wirksame Kontrolle schwierig ist, weil die Arbeit im privaten Bereich geleistet wird. Darunter fallen etwa die Haushaltsreinigung oder die Nachhilfe für Schüler. Wer bei der Schwarzarbeit erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen: Bis zu 5.000 Euro oder ein Jahr Haft stehen im Gesetz.
Wer haftet bei Schwarzarbeit?
Mit der Frage, wer bei Schwarzarbeit haftet, hat sich der Oberste Gerichtshof erst vor kurzem beschäftigt. Konkret wollte eine Versicherung 70.000 Euro von einem Schwarzarbeiter, der einen Wasserhahn in einem Mehrfamilienhaus falsch montiert hat. Durch das Wasser ist die untere Wohnung beschädigt worden. Wer muss für den entstandenen Schaden aufkommen? Der Handwerker? Sein Kunde, also der Auftraggeber? Die Hausverwaltung oder doch die Versicherung?

Bezahlen müsse schlussendlich der, der den Schaden verursacht hat, sagt Arbeitsrechtexperte Florian Burger von der Universität Innsbruck – in diesem Fall also der Schwarzarbeiter. Daran ändere sich auch nichts, wenn Kunde und Handwerker die Schwarzarbeit vereinbart haben. Denn auf die zu erledigende Arbeit selbst habe es ja keine Auswirkung, ob eine Steuer abgeführt wird oder nicht, argumentiert Burger.
Kunden können Schadenersatz einklagen
Burger empfiehlt, alle Schäden zu fotografieren und vom Handwerker Schadenersatz zu fordern. Sollte der sich weigern zu zahlen, kann man ihn auch klagen. Auch wenn Schwarzarbeit an sich illegal ist, muss der Kunde sich nicht vor einer Klage scheuen, sagt Burger. „Ob der Pfuscher ein Gewerbe angemeldet hat – was er anmelden hätte müssen, aber eben nicht getan hat – und erst recht, ob der Pfuscher ordnungsgemäß seine Steuern ans Finanzamt abführt, das kann ja der Kunde im Vorfeld gar nicht so richtig prüfen“, so der Arbeitsrechtexperte.
Schadenersatz können übrigens alle fordern, die einen Schaden durch den Pfusch erlitten haben. Also nicht nur der Kunde selbst, sondern auch geschädigte Nachbarn.