Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Chronik

Gemeinsamer Mord am Handy geplant: Männer freigesprochen

Zwei junge Männer sollen im Frühjahr eine gemeinsame Vergewaltigung und einen Mord am Bodensee in Hard geplant haben. Zufallsopfer sollte eine Joggerin werde. Die beiden Angeklagten wurden am Donnerstag aber freigesprochen, weil der Richter Zweifel hatte und es nicht für möglich hielt, dass die beiden das tatsächlich durchziehen wollten.

Die whatsapp-Nachrichten der beiden Angeklagten sind vor Gericht teilweise vorgelesen worden. Die beiden Männer haben geschrieben, dass sie am Bodenseeufer auf eine blonde Joggerin warten wollen. Dann – so der Plan – werde man das Zufallsopfer vergewaltigen und ermorden. Um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, müsse man sich Handschuhe besorgen. Als Tatwaffe sollte eine Schaufel dienen.

Die Leiche, so der Plan, hätten sie dann vergraben oder an einen Stein gebunden in den See geworfen, sagte ein früherer Freund der beiden als Zeuge aus.

„Reine Belustigung und schwarzer Humor“

Vor Gericht bekannten sich beide Angeklagten unschuldig. Sie hätten die Tat niemals begehen können, die whatsapp-Nachrichten seien reine Belustigung und schwarzer Humor gewesen. Beide gaben an, dass sie eine schwere Kindheit gehabt und schlechte Erfahrungen mit Frauen gemacht hätten. Darum hätten sie über die Tat geschrieben, die Nachrichten seien aber nur „heiße Luft“ gewesen.

Fest steht, dass sich die beiden Angeklagten und der Zeuge in Dornbirn getroffen haben. Mit dem Zug und Bus sind sie danach nach Hard gefahren und haben am Hafen Cannabis geraucht. Dabei soll ein Angeklagter dem zweiten Angeklagten die Drogen weggenommen haben. Als sie deswegen zu streiten begonnen haben, sind sie auseinandergegangen.

Männer freigesprochen

Zur Tat ist es nicht gekommen, aber bereits die Verabredung zu einem Mord ist strafbar. Deswegen standen die beiden jungen Männer wegen verbrecherischen Komplotts vor dem Landesgericht. Sie wurden heute aber freigesprochen, weil der Richter Zweifel hatte und es nicht für möglich hielt, dass die beiden die Sache durchziehen wollten.

Der Zweitangeklagte wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er zusätzlich kinderpornografische Daten und Bilder hatte. Der Erstangeklagte war bis zum Urteil in Untersuchungshaft darf diese nun aber wieder verlassen.