Schilder Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern an der Grenze
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Chronik

Deutschland: Neue Regeln für Einreise-Testpflicht

Ab 1. August ist bei der Einreise nach Deutschland für alle Menschen ab zwölf Jahren ein Nachweis einer Corona-Impfung, einer Genesung oder ein negatives Testergebnis notwendig. Ausnahmen gibt es weiterhin für den sogenannten kleinen Grenzverkehr.

Die deutsche Bundesregierung hat eine allgemeine Testpflicht für Reisende, die nach Deutschland zurückkehren, offiziell beschlossen. Die neue Verordnung legt fest, dass Einreisende ab 12 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, ab Sonntag einen aktuellen CoV-Test vorlegen müssen.

Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn. Die Neuregelung diene dazu, die Eintragung zusätzlicher Infektionen nach Deutschland möglichst gering zu halten.

Sonderregelung für kleinen Grenzverkehr

Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für Grenzgänger und Grenzpendler gilt die Nachweispflicht nur bei der Einreise aus einem Hochrisikogebiet, einem Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg, hieß es laut Verordnung. Wer von Vorarlberg für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist somit von der Regelung ausgenommen.

Es soll künftig in Deutschland nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken geben: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete (Inzidenz über 50) entfällt.

Die Regelungen im Einzelnen

Was bringt die allgemeine Testpflicht mit sich?

Wer nach Deutschland einreisen will und mindestens zwölf Jahre alt ist, muss ab Sonntag nachweisen, dass er gegen Corona geimpft, von der Krankheit genesenen oder getestet ist. Das gilt für alle Länder und unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.

Muss der Test vor der Einreise gemacht werden?

Ja. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses muss auf Verlangen der Behörden bei der Einreise vorgelegt werden.

Welche Anforderungen muss der Test erfüllen?

Der Test muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache abgefasst sein – und in Papierform oder digital vorgelegt werden.

Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

An Flughäfen müssen die Passagiere schon jetzt einen negativen Corona-Test bei der Einreise nach Deutschland vorlegen. An Bahnhöfen und auf den Straßen in den Grenzgebieten soll es aber nur stichprobenartige Kontrollen geben.

Wie werden die einzelnen Länder eingestuft?

Künftig wird es nur noch zwei Kategorien zur Einstufung von Ländern und Regionen geben: Hochrisiko- und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Wie sehen die Quarantäneregeln aus?

Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten müssen Ungeimpfte eine zehntägige Quarantäne antreten, die frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines Testnachweises beendet werden kann. Wer jünger als 12 Jahre ist, kann ohne Testnachweis nach fünf Tagen die Quarantäne beenden.

Bei Virusvariantengebieten gilt weiter grundsätzlich die 14-tägige, nicht verkürzbare Absonderungspflicht für alle. Die Quarantänepflicht entfällt für Geimpfte und Genesene, wenn das Variantengebiet, aus dem sie einreisen, nach der Einreise und während der Quarantäne zu einem Hochinzidenz- oder Risikogebiet herabgestuft wird.

Bleibt es bei der Einreiseanmeldung?

Ja. Die digitale Einreiseanmeldung muss vornehmen, wer aus einem Hochrisikogebiet- oder Virusvariantengebiet einreist.