Nach Überzeugung der Kammer hatte die Deutsche Anfang Februar am Ravensburger Bahnhof ihr zufällig ausgesuchtes Opfer von hinten angegriffen und mit großer Wucht in den Hals gestochen. Sie hatte es auf die Handtasche der 62-Jährigen abgesehen, auf ihr Bargeld und ein Mobiltelefon. Anschließend flüchtete die damals 15-Jährige und ließ das sterbende Opfer zurück. Sie hatte erst kürzlich eine Haftstrafe wegen Raubes verbüßt.
Sicherungsverwahrung möglich
Die Jugendliche wurde in Ravensburg nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das Höchstmaß liegt hier bei zehn Jahren Haft. Weitere Details wurden wegen des Jugendschutzes nicht bekanntgegeben.
Die Kammer des Landgerichts behielt sich zudem die Sicherungsverwahrung für die Jugendliche vor. Diese würde über die eigentliche Strafe hinausgehen und soll die Allgemeinheit vor gefährlichen Tätern schützen.