25 km/h schaffen die meisten E-Scooter spielend. Sich zwischen Fußgängern, Fahrradfahrern und Autos durchzuschlängeln ist jedoch für alle Beteiligten eine Nervensache. Mit einem akkubetriebenen Gefährt unterwegs zu sein, ist aber nicht überall erlaubt. „Elektro-Scooter sind in der Fahrrad-Verordnung geregelt“, erklärt der Pressesprecher des ÖAMTC, Jürgen Wagner. Das bedeutet, man darf mit einem E-Scooter auf den Fahrradwegen fahren, nicht aber auf Gehsteigen.
Licht und Seitenstrahler müssen vorhanden sein
In Lauterach gibt es sogar ein eigenes Geschäft, dass sich auf alle möglichen Varianten der E-Mobilität spezialisiert hat. Der E-Scooter-Markt wächst rasant. René Ruzafa-Schweinberger, Betreiber des Geschäfts Mikrofahrzeuge in Lauterach erklärt, dass viele die E-Mobilität für den Arbeitsweg nutzen.
Um mit den E-Scootern legal unterwegs zu sein, müssen sie ein Mindestmaß an Ausstattung bieten. Man braucht die sogenannte Straßenverkehrs-Ausrüstung, das bedeutet Licht und Seitenstrahler erklärt Wagner. Kinder bis zwölf Jahre fallen zudem unter die Helmpflicht.
Förderung für Elektromopeds
Aber nicht alle Fahrzeuge mit Elektroantrieb sind für den Straßenverkehr zugelassen, manche gelten nämlich als Spielzeug. Mit ihnen darf nur auf Privatgrundstücken oder auf Gehwegen im Schritttempo gefahren werden, wenn andere Personen nicht gefährdet werden.
Immer mehr nachgefragt werden solche Elektromopeds. Angemeldet mit grüner Nummer wird die Anschaffung bei einem Kaufpreis um die 2.000 Euro mit bis zu 450.- Euro gefördert. Mit einer Reichweite von bis zu 100 Kilometern pro Akkuladung ist der Arbeitsweg damit leicht zu bewältigen, erklärt Ruzafa-Schweinberger.
Vorsicht bei Gebrauch im Ausland
Vorsicht ist geboten, wenn E-Scooter im Ausland verwendet werden. In Deutschland zum Beispiel brauchen E-Scooter eine Versicherungszulassung samt Nummer, sonst dürfen sie nur auf Privatstraßen benutzt werden. Wer keine Zulassung hat, riskiert hohe Strafen.