Das Landesgericht in Feldkirch
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Gericht

Lange Haftstrafen für versuchten Raub

Drei junge Männer aus Deutschland im Alter von 21 und 22 Jahren sind am Montag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen versuchten Raubes nicht rechtskräftig zu Haftstrafen von sechs, fünfeinhalb und fünf Jahren verurteilt worden. Sie hatten nach Ansicht des Gerichts gewaltsam versucht, einen 90-Jährigen in Dornbirn zu berauben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Trio im Juni 2020 in Dornbirn versucht hat, in einer Wohnung gewaltsam einen Safe zu öffnen. Dabei fesselten die Angeklagten zwei Frauen mit Klebeband an Stühle.

Mitarbeiter eines Schlüsseldiensts

Zwei der Männer sind 21 Jahre alt, der dritte 22 Jahre. Bereits etwa ein Jahr vor der Tat waren zwei von ihnen als damalige Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes vom 90-jährigen Bewohner gerufen worden, da der Mann die Schlüssel seines Geldschranks verloren hatte. Die Männer hatten den Auftrag den Tresor zu öffnen, was ihnen aber nicht gelang. Da sie den 90-Jährigen für einen Millionär hielten, kehrten sie im Juni vergangenen Jahres zurück, dieses Mal aber in krimineller Absicht.

Frauen an Stühle gefesselt

Am frühen Abend verschafften sie sich Zutritt zur Wohnung, überwältigen die Betreuerin des Mannes und fesselten sie mit Klebeband an einen Stuhl in der Küche. Als später noch eine Verwandte zu Besuch kam, um in der Wohnung Nachschau zu halten, wurde auch sie mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt. Den 90-jährigen Mann ließen die Bewohner unbehelligt, weil er ihnen aufgrund seines Gesundheitszustands nicht gefährlich werden konnte.

Am Safe gescheitert

Zwar versuchten sich die Angeklagten zweieinhalb Stunden lang mit einem Winkelschleifer am Geldschrank, sie scheiterten aber wie im Jahr davor: Der Safe war nicht aufzubekommen. So ergriffen die Männer die Flucht, sie wurden Monate später in Deutschland ausfindig gemacht und nach Österreich ausgeliefert.

Hohe Haftstrafen

Da der Senat die drei Männer für keine kriminelle Vereinigung hielt, wurde die ursprünglich als versuchter schwerer Raub angeklagte Straftat zu einem „einfachen“ Raub degradiert. Dennoch wurden empfindliche Haftstrafen ausgesprochen, vor allem deshalb, weil die Opfer an einer Wohnstätte heimgesucht wurden. Der Erstangeklagte wurde zu sechs Jahren Haft, der Zweitangeklagte zu fünf und der Drittangeklagte zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Pflegerin, die ein Trauma erlitt, wurden 1.500 Euro Entschädigung zugesprochen.