Die Nachtclubbetreiber müssen sich derzeit durch einen Dschungel aus Verordnungen kämpfen, der einiges an Kopfschütteln verursacht, bei Konzerten und Zeltfesten gilt die 3G-Regel, in Diskotheken und Nachtclubs die 2G-Regel.
Im Conrad Sohm gab es am Wochenende ein Konzert, da hier die 3G-Regel gilt, durfte anschließend auch keine Afterparty mit DJ´s laufen. In der Kreuzbar in Bregenz ist das Thema allgegenwärtig. Mit einer Sperrstunde um 4.00 Uhr früh fällt sie eigentlich unter die Kategorie Nachtgastronomie – also 2G. Der Wirt musste sich in Eigenregie um eine Lösung bemühen. Da der Großteil in der Bar sitzt, kein DJ auflegt und keine laute Musik spielt, galt schlussendlich die 3G-Regel.
2-G-Regel in der Nacht-Gastronomie
In der Nacht-Gastronomie gibt es seit Donnerstag strengere Corona-Vorschriften. Statt der 3-G-Regel gilt jetzt die 2-G-Regel. Viele Gastronomen sind jetzt verunsichert, ihnen ist die Verordnung zu unklar und zu schwammig.
Diskotheken leiden am stärksten
Am stärksten betroffen sind die Diskotheken, so wie das Kali in Bregenz. Am Donnerstag um kurz vor eins war hier kein einziger Gast. Am Vortag waren noch 30 Gäste in der Diskothek, durch die neuen Regelungen kamen am nächsten Tag jedoch keine Gäste mehr. ==
Was die nächste Gesetzes-Novelle bringen wird, ist noch offen, für manche Diskobetreiber wird es sich bis dahin aber finanziell nicht mehr ausgehen.